Standardsignatur
Titel
Nicht gefaehrliche Abfaelle - Teil A: Abfaelle aus Haushalten und aehnlichen Einrichtungen : Materialien zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan 1995
Verfasser
Erscheinungsort
Wien
Verlag
Erscheinungsjahr
1995
Seiten
99 S.
Illustrationen
37 Lit. Ang.
Material
Bandaufführung
Datensatznummer
97664
Quelle
Abstract
Bundes-Abfallwirtschaftsplan 1995. Nicht gefaehrliche Abfaelle - Teil A: Abfaelle aus Haushalten und aehnlichen Einrichtungen (Band 4). Insgesamt sind im Jahr 1993 rund 2,51 Millionen Tonnen Abfaelle aus Haushalten und aehnlichen Einrichtungen angefallen. Davon wurden ueber die oeffentliche Muellabfuhr rund 1,49 Millionen Tonnen Systemmuell und rd. 182.000 t Sperrmuell entsorgt. Daneben konnten rd. 16.500 t Problemstoffe, rd. 640.000 t Altstoffe und rd. 182.000 t biogene Abfaelle ueber getrennte Sammlungen erfasst werden. Somit wurde ein Drittel des Gesamtanfalls durch die getrennte Sammlung erfasst. Die Verwertung und Behandlung (Abb. 2) dieser Abfaelle erfolgte im Bezugsjahr 1993 zu - 7,3% in 347 Kompostieranlagen fuer getrennt gesammelte biogene Abfaelle, - 25,5% in 84 Verwertungsanlagen fuer Altstoffe, - 0,7% in Anlagen zur Behandlung von Problemstoffen, - 16,3% in 2 Verbrennungsanlagen fuer Restmuell, - 10,7% in 13 Anlagen zur Restmuellkompostierung, - 39,5% wurden direkt auf 121 Deponien abgelagert. Mit den Reststoffen aus der Behandlung und Verwertung gelangten rund 55% dieser Abfaelle auf Muelldeponien. In den noch verbleibenden 1,49 Mio t Restmuell sind jedoch noch zusaetzliche Verwertungspotentiale: - Ein Viertel des Restmuells besteht noch immer aus biogenen Abfaellen, die getrennt zu sammeln und zu verwerten sind. - Ein Viertel des Restmuells kann noch einer stofflichen Verwertung zugefuehrt werden. Der tatsaechlich verwertbare Anteil haengt davon ab, in welchem Ausmass qualitative Gesichtspunkte eine stoffliche Verwertung verhindern. Somit sind nur mehr 40% des Gesamtanfalls von 2,5 Mio t (Abb. 3) einer den Vorgaben der geplanten Deponie-Verordnung entsprechenden Restmuellbehandlung zu unterziehen und anschliessend zu deponieren.