Die vorliegende Ausgabe ersetzt die Ausgabe ÖNORM B 2506-1:2000, die technisch überarbeitet wurde. Die
wesentlichen Änderungen sind nachfolgend angeführt, wobei diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf
Vollständigkeit erhebt: Ersatz der bisher verwendeten halbgrafischen Auswertemethode durch eine rein arithmetische Berechnung auf gleichen Grundlagen. Die ÖNORM B 2506 „Regenwasser-Sickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten Flächen“ besteht aus folgenden Teilen: Teil 1: Anwendung, hydraulische Bemessung, Bau und Betrieb; Teil 2: Qualitative Anforderungen an das zu versickernde Regenwasser sowie Anforderungen an Bemessung, Bau und Betrieb von Reinigungsanlagen Diese ÖNORM ist ausschließlich für Anlagen zur Versickerung von Regenwasser anzuwenden. Diese ÖNORM behandelt die Festlegung der Einzugsflächen, die hydraulischen Bemessungsgrundlagen, die Dimension und Ausführung der einzelnen Anlagenteile, denen hydraulische Wirkungen und keine qualitativen
Reinigungsleistungen zugemessen sind, sowie deren Wartung. Als Einzugsflächen für die Versickerung eines Abflusses gelten Dachflächen, befestigte Bodenflächen, wie zB Höfe, Zufahrten, Gehwege, Terrassen, PKW-Abstellflächen, Lager- und Ladeflächen sowie Verkehrsflächen bis zu einer Belastung von 5000 DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke). Diese ÖNORM behandelt nicht die Versickerung des Abflusses von übergeordneten Verkehrsflächen, wie zB Autobahnen oder Hauptverkehrsstraßen. Flächen, auf denen eine Verunreinigung durch wassergefährdende Stoffe zu erwarten ist, sind nicht Gegenstand dieser ÖNORM. Über die Zulässigkeit einer Versickerung und über erforderliche Sicherungs- und Reinigungsmaßnahmen entscheidet die Behörde. Aufgrund der besonderen Verwendung von Einzugsflächen (zB Ladeflächen) oder der örtlichen Situation oder Beschaffenheit von Dachflächen (zB Kupfer- oder verzinktes Blechdach) kann eine der Versickerung des
Regenwassers vorangehende Reinigung erforderlich werden bzw. eine Versickerung auszuschließen sein. Es
sind die diesbezüglichen behördlichen Vorschriften zu beachten.