- Standardsignatur4223
- TitelAnlage von Wildwiesen auf Kalamitätsflächen nach Naturschutzrecht
- Verfasser
- Seiten26-27
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200210723
- Quelle
- AbstractDer Erhalt der biologischen Vielfalt ist ein zentrales Anliegen nicht nur des Naturschutzes, sondern auch einer nachhaltigen Nutzung im Sinne der Rio-Konvention. Diese stellt ausdrücklich fest, dass nachhaltige Nutzung auch dem Schutz der Natur dient. Die Einschleppung gebietsfremder Arten kann sich auf die Biodiversität auswirken. Beispiele hierfür sind z. B. das Drüsige Springkraut, aber auch Arten wie der Riesenbärenklau. § 40 BNatSchG [1] fasst die wesentlichen Regelungen zusammen. Zum 1. März endete die 10-jährige Übergangsfrist für eine genehmigungsfreie Verwendung von Gehölzen und Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete.
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