- Standardsignatur13700
- TitelGesetzliche Instrumente
- Verfasser
- ErscheinungsortAlfeld/Leine
- Verlag
- Erscheinungsjahr2005
- Seiten11 S.
- Illustrationen33 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einem BuchUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200125899
- Quelle
- AbstractDa in der Bundesrepublik Deutschland derzeit mehr als die Hälfte der Bodenfläche landwirtschaftlich genutzt wird und die Landwirtschaft in besonderem Maße auf das Umweltmedium Boden als Produktions- und Existenzgrundlage angewiesen ist, komt dem Bodenschutz in der Landwirtschaft eine große Bedeutung zu. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Bodennutzung werden insbesondere Dünge- und Pflanzenschutzmittel auf den Boden aufgebracht,so dass eine Beachtung des qualitativen Bodenschutzes ausgesprochen wichtig ist. Auch wenn das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) grundsätzlich das Umweltmedium Boden schützt (z.B. vor Verdichtung, Erosion, Gefügeveränderungen, Verlust der Bodenfruchtbarkeit), regelt es dennoch den Bodenschutz in der Landwirtschaft nur eingeschränkt. Denn der größte stoffliche Eintrag in landwirtschaftlich genutzte Böden, insbesondere durch Pflanzenschutz- und Düngemittel, ist vom Anwendungsbereich des BBodSchG (gemäß § 3 BBodSchG) ausgenommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das BBodSchG erst spät und nach zahlreichen bodenschützenden Regelungen in bereits bestehenden Fachgesetzen in Kraft getreten ist. Allein § 17 BBodSchG ist der landwirtschaftlichen Bodennutzung gewidmet und schreibt u.a. für den Bereich der Vorsorge den landwirtschaftlichen Beratungsstellen die Aufgabe zu, den Landwirten die Grundsätze der "guten fachlichen Praxis" zu vermitteln. Der Eintrag von solchen Stoffen, die vornehmlich auf landwirtschaftlich genutzte Böden aufgebracht werden, ist durch diverse Fachgesetze erfasst. So regelt das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) das Aufbringen von Pflanzenschutzmitteln, das Düngemittelgesetz (DMG) die Anwendung von Düngemitteln. Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Bioabfälle, Komposte und Klärschlämme zur Düngung auf den Boden aufgebracht werden dürfen. Ferner enthalten das Gentechnikgesetz, das Bundeswaldgesetz, die Forst- und Waldgesetze der Länder sowie das Wasser- und Naturschutzrecht weitere Vorschriften, die den Boden schützen. Gemeinsam ist diesen bodenschutzrechtlichen Regelungen, dass sie den Begriff der "guten fachlichen Praxis" verwenden. Insgesamt gibt dieser Ausdruck den Landwirten nur einen vagen Rahmen für den landwirtschaftlichen Bodenschutz vor, insbesondere aufgrund der besonderen Rolle des Umweltmediums Boden und weil sich der Stand der Technik sowie die wissenschaftlichen Erkenntnisse stetig ändern. Um dem Aspekt des Bodenschutzes in der Landwirtschaft mehr Gewicht zu geben, ist es nötig, auch zukünftig an der Konkretisierung der Bodenschutzgesetzgebung zu arbeiten sowie das Fachrecht konsequent weiter zu entwickeln. Des Weiteren müssen Handlungsempfehlungen in enger Kooperation mit den Landwirten fortlaufend konkretisiert werden. Damit dies möglichst wirkungsvoll erfolgen kann, sollten Naturwissenschaftler, Juristen und Ökonomen, die sich mit dem Schutz des Bodens in der Landwirtschaft befassen, enger zusammenarbeiten. Hierdurch kann sicher gestellt werden, dass ihr jeweils gesammeltes Fachwissen effektiv für den Bodenschutz in der Landwirtschaft verwertet wird.
- Schlagwörter
- Klassifikation
Hierarchie-Browser
