- Standardsignatur13700
- TitelKontamination bei Reststoffverwertung
- Verfasser
- ErscheinungsortAlfeld/Leine
- Verlag
- Erscheinungsjahr2004
- Seiten22 S.
- Illustrationenzahlr. Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einem BuchUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200110236
- Quelle
- AbstractSeit Beginn des Ackerbaus werden zur Bodenverbesserung und zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit organische Abfallstoffe auf Feldern und in Gärten verwendet. Neben den traditionell eingesetzten Wirtschaftsdüngern, Ernterückständen und der Gründüngung werden zunehmend geeignete organische Reststoffe aus dem kommunalen Bereich sowie gewerbliche und industrielle Abfälle in der Landwirtschaft eingesetzt. Mengenmäßig spielen neben den Wirtschaftdüngern Bioabfälle aus den Siedlungsbereichen und Klärschlämme eine besondere Rolle: Das Potenzial für Bioabfälle wird auf zehn bis zwölf Tonnen jährlich eingeschätzt. Vom insgesamt anfallenden Klärschlamm von ca. 4 Mio. t Trockensubstanz werden ungefähr 45 % in der Landwirtschaft verwertet. Im Sinne des vorsorgenden Boden- und Gewässerschutzes sind unbedenkliche Schadstoffgehalte in den Substraten gefordert. Gesetzliche Grundlagen, die eine Verwendung von Bioabfällen und Klärschlamm regeln, liegen mit der Bioabfallverordnung und der Klärschlammverordnung vor. Gütesicherungssysteme regeln unter freiwilliger Selbstkontrolle der Wirtschaft die Qualität für Komposte. Kritische Schadstoffe in Komposten sind insbesondere Schwermetalle und im Klärschlamm zusätzlich chlororganische Verbindungen. Bedeutsam in ihrer ökotoxikologischen Wirkung sind daneben endokrin wirksame Substanzen und Arzneimittel im Klärschlamm, deren Vorkommen und Verhalten in der Umwelt bisher nur wenig erforscht ist. Zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen müssen Maßnahmen zur Absenkung der Schadstoffgehalte ergriffen werden. Für Bioabfälle ist eine Abtrennung schadstoffhaltiger Chargen und von Fremdstoffen zur Verminderung geeignet. Für Klärschlamm lassen sich kurzfristig keine Systeme zur getrennten Erfassung schadstoffbelasteten Abwassers einführen. Für die Bewertung der mit Bioabfällen und Klärschlamm eingetragenen Schadstoffe sind letztendlich die anwendungsorientierten Frachten bedeutsam. Insbesondere auf sandigen Böden sind nur kurze Zeiträume bis zum Erreichen der zulässigen Grenzkonzentrationen zu erwarten. Der Vergleich von Kompost und Klärschlamm mit anderen Düngemitteln zeigt, dass auch mit Wirtschaftsdüngern und Mineraldüngern zum Teil erhebliche Mengen an Schwermetallen aufgebracht werden. Weitergehende gesetzliche Regelungen sind hier zu erwarten. Eine abschließende Bewertung der Eignung von organischen Reststoffen für eine landbauliche Verwertung muss insbesondere das Verhalten der Schadstoffe im Boden betrachten. Standörtliche Unterschiede in den Bodeneigenschaften und in der Vorbelastung können zu einer unterschiedlichen Einstufung der Eignung von Reststoffen für eine Anwendung führen. Mithilfe von vorliegenden Bewertungsverfahren lässt sich die Fähigkeit von Böden, eingetragene Schadstoffe zu immobilisieren, beurteilen.
- Schlagwörter
- Klassifikation114.53--088.6 (Bodengiftigkeit. Abfälle und ihre Verwertung. Nebenverwertung)
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