Das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) führt als einer seiner Aufgaben - neben Forschung, Monitoring Beratung und Ausbildung - auch hoheitliche Aufgaben durch. Diese sind unter dem Begriff „Bundesamt für Wald“ zusammengefasst. Für die Erfüllung der Bundesamtsaufgaben sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fachinstitute des BFW zuständig. Mit regelmäßig geschulten und kompetenten Kontrollorganen ist es das Ziel des BFW, in diesem Arbeitsbereich eine´moderne, objektive, korrekte, effektive und kundenfreundliche Behörde zu sein.
Das BFW ist in der Bundesamtstätigkeit Behörde für den Gesetzesvollzug in den Bereichen forstliches Vermehrungsgut, Pflanzenschutz und Maßnahmen gegen den illegalen Holzhandel. Auf diese Weise wird die Versorgung Österreichs mit hochwertigem Saat- und Pflanzgut sichergestellt und durch intensive Kontrollen
die Einschleppung invasiver Schadorganismen bestmöglich verhindert. Eine neue Aufgabe im Tätigkeitsbereich Pflanzenschutz ist die Verpackungsholz-Kontroll-Verordnung 2013. Sie regelt die Untersuchungen von Verpackungsholz mit spezifizierten Warenarten (Steinwaren) mit Ursprung in China vor der Zollfreigabe. Diese Verordnung trat am 1. April 2013 in Kraft und ist vorerst auf zwei Jahre befristet.
415 (Andere Bekämpfungsmittel und -weisen) 453 (Insekten [Für die weitere Unterteilung siehe Familien unter 14 oder alternativ (beschrieben nach Regelfall 1d in der Einleitung) können die Nummern alphabethisch nach Familien und Arten unterteilt werden (Appendix C)]) 722.1 (Nachfrage, Verbrauch; Angebot und Vorräte; Einfuhr und Ausfuhr [Zölle und Gebühren siehe 742.3]) 741 (Handelspolitik: Einheimische) [436] (Österreich)