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  • Titel
    Verkehrssicherungspflicht für Waldbäume sowie für Erholungs- und sonstige Einrichtungen : Zur Invalidität der Betriebsanweisung Wald und Holz NRW
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    München
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2011
  • Material
    Artikel aus einer Zeitschrift
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200173284
  • Quelle
  • Abstract
    Seit dem 1. 10. 2010 gilt die "Betriebsanweisung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zur Regelung der Durchführung der Verkehrssicherungspflicht, zur Regelung der Verantwortlichkeiten und zur Regelung der innerbetrieblichen Kontrolle bei Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht im Staatswald für Waldbäume sowie für Erholungs- und sonstige Einrichtungen, für die der Landesbetrieb Wald und Holz NRW verkehrssicherungspflichtig ist (BASVP) vom 11.12.2009" (im Folgenden BA abgekürzt). In der Detailschau ist die BA partiell sachlich falsch, hat Erklärungsbedarf und dürfte zudem auch rechtlich nicht belastbar sein.