Titel
Verkehrssicherungspflicht für Waldbäume sowie für Erholungs- und sonstige Einrichtungen : Zur Invalidität der Betriebsanweisung Wald und Holz NRW
Verfasser
Erscheinungsort
München
Verlag
DLV
Erscheinungsjahr
2011
Material
Artikel aus einer Zeitschrift
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200173284
Quelle
AFZ-Der Wald 2011, 66(16) : Baumpflege : Das Blühen der Waldbäume : Verkehrssicherungspflicht im Wald; S. 32-40
Abstract
Seit dem 1. 10. 2010 gilt die "Betriebsanweisung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zur Regelung der Durchführung der Verkehrssicherungspflicht, zur Regelung der Verantwortlichkeiten und zur Regelung der innerbetrieblichen Kontrolle bei Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht im Staatswald für Waldbäume sowie für Erholungs- und sonstige Einrichtungen, für die der Landesbetrieb Wald und Holz NRW verkehrssicherungspflichtig ist (BASVP) vom 11.12.2009" (im Folgenden BA abgekürzt). In der Detailschau ist die BA partiell sachlich falsch, hat Erklärungsbedarf und dürfte zudem auch rechtlich nicht belastbar sein.