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  • Titel
    Zeitangabe für Baumpflegemaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit : Aktuelle Rechtsprechung zu Bäumen
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    München
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2009
  • Illustrationen
    5 Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200161969
  • Quelle
  • Abstract
    Nach Abschluss einer Baumkontrolle werden die festgestellten Schäden und die zur Herstellung der Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen dokumentiert. Wenn in dem Zeitraum zwischen der Baumkontrolle und der Durchführung der dokumentierten Maßnahmen der betreffende Baum umstürzt oder Äste aus seiner Krone brechen, stellt sich die Frage, ob der Baumkontrolleur für die verursachten Schäden haftet. In der Rechtsprechung wird seit Längerem die Forderung erhoben, dass für die Durchführung der Arbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit eine Zeitangabe zu erfolgen hat, andernfalls kann der Baumkontrolleur zur Verantwortung gezogen werden.