Titel
Zeitangabe für Baumpflegemaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit : Aktuelle Rechtsprechung zu Bäumen
Verfasser
Erscheinungsort
München
Verlag
DLV
Erscheinungsjahr
2009
Illustrationen
5 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200161969
Quelle
AFZ 2009, 64(24) : Betriebswirtschaft : Baumpflege : Kronensicherung; S. 1318-1319
Abstract
Nach Abschluss einer Baumkontrolle werden die festgestellten Schäden und die zur Herstellung der Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen dokumentiert. Wenn in dem Zeitraum zwischen der Baumkontrolle und der Durchführung der dokumentierten Maßnahmen der betreffende Baum umstürzt oder Äste aus seiner Krone brechen, stellt sich die Frage, ob der Baumkontrolleur für die verursachten Schäden haftet. In der Rechtsprechung wird seit Längerem die Forderung erhoben, dass für die Durchführung der Arbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit eine Zeitangabe zu erfolgen hat, andernfalls kann der Baumkontrolleur zur Verantwortung gezogen werden.