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  • Titel
    Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald : Ökopunkte - ein neuer Markt für Forstbetriebe?
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2003
  • Illustrationen
    3 Abb., 7 Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einer Zeitschrift
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200107504
  • Quelle
  • Abstract
    In den letzten Jahrzehnten ist die Siedlungsfläche in Hessen ständig gewachsen. Eine Umwandlung von Freiflächen ist regelmäßig mit Eingriffen verbunden, die nach dem Naturschutzrecht durch Ausgleichsmaßnahmen (auf dem Eingriffsgrundstück) oder Ersatzmaßnahmen (in der Nähe des Eingriffsortes), auch als „Kompensationsmaßnahmen“ zusammengefasst, ausgeglichen werden müssen. Kompensationsmaßnahmen können seit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) auch außerhalb des Eingriffbereiches erfolgen, soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist (Räumliche Entkoppelung). Neben der räumlichen Entkoppelung ermöglichen die Bestimmungen des BauGB (§ 135a Abs. 2) den Gemeinden als Träger der Bauleitplanung, Kompensationsmaßnahmen unabhängig vom Zeitpunkt etwaiger Eingriffe bereits vorher durchzuführen und diese Maßnahmen als Guthaben auf einem so genannten „Ökonto“ zu sammeln. Dadurch müssen sowohl die Flächenauswahl bzw. Flächenanschaffung sowie die Maßnahmendurchführung nicht mehr unter dem Zeitdruck einer parallel zum Eingriff erfolgenden Kompensation erfolgen. Diese wäre bereits im Vorfeld gesichert.