Titel
Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald : Ökopunkte - ein neuer Markt für Forstbetriebe?
Verfasser
Erscheinungsjahr
2003
Illustrationen
3 Abb., 7 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer Zeitschrift
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200107504
Quelle
AFZ/Der Wald 2003 : Allgemeine Forst Zeitschrift für Waldwirtschaft und Umweltvorsorge; 58(20)
Abstract
In den letzten Jahrzehnten ist die Siedlungsfläche in Hessen ständig gewachsen. Eine Umwandlung von Freiflächen ist regelmäßig mit Eingriffen verbunden, die nach dem Naturschutzrecht durch Ausgleichsmaßnahmen (auf dem Eingriffsgrundstück) oder Ersatzmaßnahmen (in der Nähe des Eingriffsortes), auch als „Kompensationsmaßnahmen“ zusammengefasst, ausgeglichen werden müssen. Kompensationsmaßnahmen können seit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) auch außerhalb des Eingriffbereiches erfolgen, soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist (Räumliche Entkoppelung). Neben der räumlichen Entkoppelung ermöglichen die Bestimmungen des BauGB (§ 135a Abs. 2) den Gemeinden als Träger der Bauleitplanung, Kompensationsmaßnahmen unabhängig vom Zeitpunkt etwaiger Eingriffe bereits vorher durchzuführen und diese Maßnahmen als Guthaben auf einem so genannten „Ökonto“ zu sammeln. Dadurch müssen sowohl die Flächenauswahl bzw. Flächenanschaffung sowie die Maßnahmendurchführung nicht mehr unter dem Zeitdruck einer parallel zum Eingriff erfolgenden Kompensation erfolgen. Diese wäre bereits im Vorfeld gesichert.