Titel
EU-Holzverordnung und Pflanzenschutz
Verfasser
Körperschaft
Erscheinungsort
Wien
Verlag
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
15 S.
Material
Bandaufführung
Digitales Dokument
Standardsignatur
14910
Datensatznummer
187292
Quelle
Abstract
Das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) führt als einer seiner Aufgaben - neben Forschung, Monitoring Beratung und Ausbildung - auch hoheitliche Aufgaben durch. Diese sind unter dem Begriff „Bundesamt für Wald“ zusammengefasst. Für die Erfüllung der Bundesamtsaufgaben sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fachinstitute des BFW zuständig. Mit regelmäßig geschulten und kompetenten Kontrollorganen ist es das Ziel des BFW, in diesem Arbeitsbereich eine´moderne, objektive, korrekte, effektive und kundenfreundliche Behörde zu sein.
Das BFW ist in der Bundesamtstätigkeit Behörde für den Gesetzesvollzug in den Bereichen forstliches Vermehrungsgut, Pflanzenschutz und Maßnahmen gegen den illegalen Holzhandel. Auf diese Weise wird die Versorgung Österreichs mit hochwertigem Saat- und Pflanzgut sichergestellt und durch intensive Kontrollen
die Einschleppung invasiver Schadorganismen bestmöglich verhindert. Eine neue Aufgabe im Tätigkeitsbereich Pflanzenschutz ist die Verpackungsholz-Kontroll-Verordnung 2013. Sie regelt die Untersuchungen von Verpackungsholz mit spezifizierten Warenarten (Steinwaren) mit Ursprung in China vor der Zollfreigabe. Diese Verordnung trat am 1. April 2013 in Kraft und ist vorerst auf zwei Jahre befristet.