Die vorangegangenen Darlegungen begruenden von der Lebensweise unserer gefaehrlichsten Fichtenschaedlinge her den Massnahmekomplex zur Vorbeugung und Bekaempfung nachhhaltiger Schaeden und insbesondere, die Forderungen der TGL 24331/04 praezis und mit der gebotenen Konsequenz einzuhalten. Die Ausfuehrungen machen darueber hinaus klar, dass ein nachhaltiger Schutz nur durch Herbeifuehrung und Erhaltung sauberer Waldzustaende entsprechend den Festlegungen der "Verfuegung ueber die Grundsaetze fuer die Bewirtschaftung der Waelder der DDR vom 10. Juni 1986" zu erreichen ist. Die Ausfuehrungen gehen von normalen Bewirtschaftsbedingungen aus. Durch Naturereignisse wie Bruchkalamitaeten oder grossflaechigen Insektenfrass kann es notwendig werden, die Empfehlungen dieses Merkblattes und die Festlegungen des Standards modifizieren zu muessen. Das ist bei einem uebergrossen Brutstaettenangebot der Fall, welches auch bei Anstrengung aller Kraefte und Mobilisierung jedlicher Reserven im gleichen Jahr weder beraeumt noch entseucht werden kann. In solchen Faellen sind neben Gesichtspunkten der Schaedlingsabwehr zumeist auch solche der drohenden Holzentwertung und der moeglichst planmaessigen Einpassung der Sortigmente in die Auslieferungsplaene zu beruecksichtigen. Wie dabei vorzugehen ist, soll ein weiteres Merkblatt "Die Organisation der Borkenkaeferabwehr beim Vorliegen uebergrosser Bruchholzmengen" aufzeigen.
453 (Insekten [Für die weitere Unterteilung siehe Familien unter 14 oder alternativ (beschrieben nach Regelfall 1d in der Einleitung) können die Nummern alphabethisch nach Familien und Arten unterteilt werden (Appendix C)]) 145.7x19.92 (Scolytidae) 413.1 (Fangen mit gleichzeitiger oder nachfolgender Vernichtung) 414.11 (Giftköder (einschl. Lockmittel)) 414.12 (Pestizide)