Auf insgesamt 25 ueber das ganze Land Hessen verteilten Versuchsflaechen wurden praxisrelevante Fraen zur Anlage und Pflege sowie zum Schutz von Fichten- und Douglasien-Kulturen bzw. -Jungwuechsen waehrend sechs bis zwoelf Vegetationsperioden untersucht. Alle in der forstlichen Praxis ueblichen Verfahren (Bis 18 Varianten) wurden je Versuchsort in dreifacher Wiederholung auf Freiflaeche und im Gatter getestet. In weiteren Versuchen wurden Daten ueber die Bedeutung des Pflanzensortiments sowie ueber die Art, Zusammensetzung und Zeitpunkt der Duengung gewonnen. Die Beseitigung bzw. Hemmung der vorhandenen Begleitflora durch Freischneiden oder durch Herbizideinsatz hat in den meisten Faellen weder in Fichten- noch in Douglasien-Kulturen zu einer Foerderung, sondern oft sogar zu einer Herabsetzung der Hoehenwuchsleistung gefuehrt. Dieser Befund wird vor allem auf erhoehte Wildschaeden und unproduktive Verdunstung auf solchen Parzellen/Flaechen zurueckgefuehrt. Unabhaengig davon, ob der praxisuebliche Einzelschutz durch die Behandlung der Terminalknospe nur im Winter bzw. Sommer oder aber ganzjaehrig erfolgte, konnte eine signifikante Wirkung dieser Massnahme auf die Hoehenwuchsleistung der Pflanzen in aller Regel nicht nachgewiesen werden. Dieses Ergebnis ist u.a. in starkem Verbeissen der Seitentriebe begruendet. Diese in landesweiten, umfangreichen Versuchen gewonnenen und abgesicherten Ergebnisse zeigen eindeutig: a) auf das Freischneiden, den Herbizideinsatz und den Einzelschutz kann in Fichten- und Douglasienkulturen regelmaessig verzichtet werden, b) die hierdurch eingesparten betraechtlichen Kosten sind sicher viel bedeutsamer als die geringe Wirkung und c) die dadurch freigewordene Arbeitskapazitaet kann viel sinnvoller bei anderen wichtigen forstbetrieblichen Massnahmen eingesetzt werden. Hinsichtlich der Duengung konnte festgestellt werden: a) die meisten fuer den Fichten- und Douglasien- Anbau geeigneten Standorte sind fuer die Kultur- und Jungwuchsphase ausreichend mit Naehrstoffen versorgt, b) eine Zufuhr zusaetzlicher Naehrstoffe ist nur bei nachgewiesenen und/oder sichtbarem Naehrstoffmangel - insbesondere wenn die Flaeche wilddicht gegattert ist - gerechtfertigt. Durch eine zweckmaessige Gatterung kann: a) ein erheblicher Wuchsvorsprung der Pflanzen erreicht und auch laengerfristig beibehalten, b) der Wildschaden an den bestwuechsigen Baeumen verhuetet und c) der mechanisch/biologische Schaelschutz noch im intakten Gatter durchgefuehrt werden. Die Gatterung von Fichten- und Douglasienkulturen soll i.d.R. nur bei unguenstigen Bedingungen (zu hoher Wildstand, zu geringe/unguenstige Aesungsmoeglichkeit, Naehe zu Dickungskomplexen (ggf. Fuetterung u.ae.m.) in Erwaegung gezogen werden.