Stellenwert dieser Arbeit. Fuer die konkrete Verfolgung von Klimaschutzmassnahmen ist es notwendig, eine quantitative Entscheidungs- und Handlungsgrundlage fuer den gesamten Bund, die Laender sowie fuer einzelne Gemeinden bereitzustellen. Im vorliegenden Band wird eine Methode zur Energie- und Emissionsbilanzierung erlaeutert, welche fuer alle oesterreichischen Gemeinden anwendbar ist. Die zeitliche Entwicklung der gesamtoesterreichischen CO2-Emissionen aufgrund der IEA-Daten wird ebenfalls im Detail geschildert. Verwendbarkeit der Methode zur Emissionsbilanzierung. Das Kommunale Energiekonzept Graz war als Vorbild fuer ein staedtisches Energiekonzept geplant: Die dafuer entwickelte Methode der Erstellung einer "Energie- und Emissionsbilanz" kann somit auch als Anleitung fuer andere Staedte gesehen werden, insbesonder fuer oesterreichische Gemeinden oder Bundeslaender, die Massnahmen zur CO2-Reduktion planen oder beispielsweise dem "Klimabuendnis" beigetreten sind. Eine Emissionsbilanz stellt eine detaillierte quantitative Orientierungshilfe dar, in welchen Bereichen der Energieversorgungsstruktur am ehesten Erfolge fuer eine CO2- Emissionsreduktion erzielt werden koennen. Aufbau der Bilanzierung und dieses Bandes. Im wesentlichen sind fuer die Erstellung einer derartigen Energie- und Emissionsbilanz fuer ein Stichjahr (z.B. hier 1991) sowie weiters beliebige andere Jahre zwischen 1960 und 2010 nur allgemein verfuegbare Daten des Oesterreichischen Statistischen Zentralamts noetig. In einem auf PCs gaengigen Tabellenkalkulationsprogramm werden neben Endenergie, Nutzenergie und CO2 sowie darueber hinaus noch die Emissionen der klassischen Luftschadstoffe wie CO, SO2, NOx, HC und Staub berechnet sowie graphisch und in Tabellenform dargestellt, wobei eine Aufgliederung nach sechs Energietraegern (Strom, Kohle, Erdoel, Gas, Fernwaerme, Holz) und fuenf Sektoren (Haushalte, Oeffentlicher Bereich, Kleinverbrauch, Industrie, Verkehr) vorgenommen wird. Die Modellierung einfacher Massnahmen ist fuer den fachkundigen PC-Benutzer ebenfalls moeglich. Ein Referenzszenario, welchem die oesterreichweit beobachtbaren Trends zugrunde liegen, liefert erwartbare Emissionswerte bis zu den Zieljahren von Reduktionsvereinbarungen (2005 bzw. 2010). Begruendung fuer die Notwendigkeit einer CO2- Emissionsreduktion. Globaler Kontext. In einem einleitenden Kapitel werden einige globale Grundlagen zum Kohlenstoffkreislauf und dessen Stoerung durch menschliche Aktivitaeten wie (a) Verbrennung fossiler Energietraeger und (b) Rodung dargelegt. Mithilfe der Ergebnisse eines globalen "Kombinierten Energie- und Biosphaerenmodells" (CEBM) wird die Begruendung geliefert, warum zur Klimasicherung in einem entwickelten Industrieland wie Oesterreich eine spuerbare CO2-Emissionsreduktion erreicht werden muss, und zwar streng genommen nicht nur im Ausmass des Torontozieles (-20% Reduktion des CO2- Emissionswertes von 1988 bis 2005), sondern sogar im Ausmass des Klimabuendniszieles (-50% des Wertes von 1987 bis zum Jahr 2010). Oesterreichischer Kontext. Weiters wird einleitend die energiewirtschaftliche Situation Oesterreichs anhand von Daten der Internationalen Energieagentur IEA betreffend Primaer- und Endenergie geschildert und als Datenvergleich der oesterreichische Energiebericht herangezogen. Einige energiewritschaftliche Parameter wie "Energiebedarf pro Wirtschaftsleistung" ("Energieintensitaet") werden getrennt nach Wirtschaftssektoren als Zeitreihe angegeben, um einen quantitativen Einblick in die Strukturverschiebungen in der oesterreichischen Energieverwendung beleuchten zu koennen. Zeitreihen fuer CO2-Emissionen pro Kopf und pro Bruttonationalprodukt erlauben auch einen Vergleich zwischen der globalen Lage und der Situation in Oesterreich. Schlussfolgerung fuer die Massnahmensetzung. Aus diesen globalen und oesterreichweiten Betrachtungen wird der Schluss gezogen, dass sich die Klimaschutzbemuehungen vor allem auf die Wirtschaftlichkeit und die Effi..
907--090.3 (Indirekte Bedeutung der Wälder (Wohlfahrtswirkungen). Natur- und Umweltschutz. Politik) 425.1 (Gase und Schwebestoffe (Rauchschäden)) [436.6] (Steiermark)