Die Emissionen der Zellstoff- und Papierindustrie zaehlten in der Vergangenheit zu den gravierendsten branchenspezifischen Belastungen oesterreichischer Fliessgewaesser. Ein besonderes Problem bereiteten die organischen Chlorverbindungen, die bei der Bleiche von rohem Zellstoff mit elementarem Chlor oder oxidierenden anorganischen Chlorverbindungen (Hypochlorit, Chlordioxid) entstehen. Diese unterschiedlichen nieder- und hochmolekularen Verbindungen sind natufremd, toxisch und zumeist persostent. Der Summenparameter AOX - adsorbierbare organische Halogenverbindungen - erfasst viele dieser chlorierten Substanzen. Gesteigertes Umweltbewusstsein und entsprechende behoerdliche Auflagen fuehrten seit den 70er Jahren zu einem beachtlichen Strukturwandel in der oesterreichischen Zellstoff- und Papierindustrie. Trotz wichtiger Massnahmen - wie z.B. Modernisierungen im Bereich der Abwassertechnik, der Einfuehrung der Reststoffverwertung sowie durch Verfahrensumstellungen - waren die Auswirkungen auf die Fliessgewaesser Ende der 80er Jahre immer noch gravierend. Das Umweltbundesamt fuehrte 1989 umfangreiche Immissionsuntersuchungen bei 13 direkteinleitenden Betrieben der Papier- und Zellstoffindurdtrie durch und forderte den Ausstieg aus der Chlorbleiche (manche aus der Chlorbleiche stammende chlorierten Abwasserinhaltsstoffe sind hoechst toxisch). Weiters war die Abwasserbelastung durch nicht chlorierte organische Schadstoffe zu hoch. Zur Verringerung dieser Belastung waren differenzierte Massnahmen (Adaptierung der Aufschlusstechnologien, Installierung neuer bzw. Optimierung bestehender Abwasserreinigungsanlagen) erforderlich. Zeitgleich wurden mit der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 und der Abwasseremissionsverordnung fuer die Zellstofferzeugung (BGBl. 181/191) die fuer die Abwasseremissionen von zellstoffherstellenden Betrieben wichtigsten Parameter geregelt. Um die neuen gesetzlichen Anforderungen erfuellen zu koennen, waren Aenderungen in der Produktionstechnologie erforderlich. Zwei der damals untersuchten Betriebe (Obir und St. Magdalen) wurden stillgelegt. Im Fruehjahr 1996 wurden erneut fuenf der 1989 ueberprueften Fliessgewaesser, naemlich Poels, Mur, Age, Ybbs und Salzach, auf ihre Belastungen durch die Papier- und Zellstoffindustrie untersucht, um zu pruefen, ob die erwartete Verbesserung der Wasserqualitaet tatsaechlich eingetreten war. Das umfangreiche und gegenueber 1989 erweiterte Untersuchungsprogramm beinhaltete die Analyse organischer Summenparameter (wie BSB5, CSB, DOC und AOX), anorganischer Substanzen (z.B. Schwermetalle und Stickstoffverbindungen), organischer Stoffe (EDTA, NTA, chlorierte leichtfluechtige Kohlenwasserstoffe und Chlorphenole) und ein Screening auf halbfluechtige organische Verbindungen. Alle Gewaesser wurden vier Mal in 14- taegigem Abstand an drei Probenahmestellen untersucht. Die Probenahmen erfolgten entlang eines Laengsprofils, wobei eine Probe oberhalb der Werkseinleitungen (Referenzprobe) und zwei Proben flussabwaerts (Immissionsproben) gezogen wurden. Die Untersuchungsergebnisse der betroffenen Gewaesser wurden mit den augenblicklich gueltigen Richtwerten der "Immissionsrichtlinie von Fliessgewaessern" (BMLF, 1987) verglichen. Ferner wurden Konzentrationsergebnisse und Frachten ausgewaehlter Parameter (meist DOC, AOX, Chloroform) der Jahre 1989 und 1996 in Abbildungen gegenuebergestellt. Alle Untersuchungsergebnisse sind im Anhang dieser Studie zusammengefasst. Die Verfahren der fuenf Betriebe Poels AG, KNP Leykam Gratkorn GmbH, Neusiedler AG, Lenzing AG und SCA FINE PAPER Hallein GmbH wurden kurz beschrieben. Weiters wurden die wesentlichsten Massnahmen dieser Firmen zur Verringerung der Abwasserfrachten und Reduktion des AOX-Ausstosses, welche diese im Zeitraum 1989-1996 getroffen hatten, aufgelistet. Zusaetzlich wurde die Entwicklung der biologischen und der chemisch-physikalischen Gewaesserguete im Beobachtungszeitraum 1991-1995 an den im Rahmen der Wasserguete- Erhebungsver...
861.1 (Zellstofferzeugung und Holzschleiferei, Zellstoff und Holzschliff [Verfahren für die Bearbeitung von Holzabfällen können unter diesem Obertitel mit einem Kreuzverweis zu 839.83/.84 eingeordnet werden]) 116.91 (Wassergüte) [436] (Österreich)