1982 trat Österreich dem internationalen "Übereinkommen ueber Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung" (Ramsar-Konvention) bei. Mit Inkrafttreten der Konventionsbestimmungen 1983 hat sich Österreich verpflichtet, die Erhaltung der Feuchtgebiete zu fördern. Sieben Gebiete Österreichs stehen auf der Liste der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung der Ramsar-Konvention (Stand Jänner 1995): - Neusiedler See und Lacken im Seewinkel (Burgenland) - Donau-March-Auen (Niederösterreich) - Untere Lobau (Wien) - Rheindelta (Vorarlberg) - Stauseen am Unteren Inn (Oberösterreich) - Pürgschachen Moor (Steiermark) - Sablatnig Moor (Kärnten). Die Neuorientierung des Ramsar-Übereinkommens, ausgehend vom Schutz ziehender Wasser- und Watvögel hin zum generellen Schutz wichtiger und seltener Feuchtgebiete, macht die Nominierung weiterer Gebiete im Sinne der Zielvorgaben der Konvention erforderlich. Das Umweltbundesamt erstellte, in Zusammenarbeit mit den Naturschutzabteilungen der Bundesländer, unter anderem eine Liste potentieller Ramsar-Gebiete Österreichs. Dies erfolgte aufgrund der Entschliessung des Nationalrates vom 22. Oktober 1992 zur Umsetzung eines effizienten Vollzugs des Ramsar-Übereinkommens. Folgende sechs Feuchtgebiete wurden als potentielle neue Ramsar-Gebiete vorgeschlagen: - Hörfeld (Kärnten, Steiermark) - Lafnitztal (Burgenland, Steiermark) - Ettenau (Oberösterreich) - Rotmoos im Fuscher Tal (Salzburg) - Schwemm (Tirol) - Lechauen (Tirol). Die Gesamtfläche der fünf erstgenannten Gebiete beträgt ca. 1.550 ha. Für das Gebiet der Lechauen in Tirol liegt noch keine Flächenangabe vor. Für die oben genannten Gebiete liegen, mit Ausnahme des Rotmooses, derzeit noch keine parzellenscharfen endgültigen Abgrenzungen vor. Vor der Ausweisung als Ramsar-Gebiete sind daher entsprechende Vorarbeiten sowie Gespräche mit den Grundeigentümern notwendig. Anfang 1995 wurde das Rotmoos im Fuscher Tal dem Ramsar-Büro offiziell mit dem Ersuchen um Aufnahme in die Liste der international bedeutenden Ramsar-Gebiete genannt. Die Aufnahme wird voraussichtlich im März 1995 erfolgen. Informationen und Vorschläge zur Ausweisung weiterer Ramsar-Gebiete wurden auch von wissenschaftlicher Seite und von nichtstaatlichen Organisationen eingeholt. Der Schutz von Feuchtgebieten wird in den einzelnen Naturschutzgesetzen der Bundesländer unterschiedlich geregelt. Förderungen zum Schutz und zur Erhaltung von Feuchtgebieten kommen in allen Bundesländern zur Anwendung. Eine wichtige Rolle werden die Ramsar-Gebiete bei dem von der Europäischen Union vorgesehenen europaweiten Netz von Schutzgebieten ("Natura 2000") einnehmen. Die Schaffung dieses Schutzgebietsnetzes basiert auf der EU-Vogelschutz-Richtlinie (79/409 EWG) und EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43 EWG). Gemäss der genannten Entschliessung des Nationalrates wurde versucht, eine Abschätzung der erforderlichen finanziellen Mittel für die Sicherung der bestehenden und der genannten sechs neuen potentiellen Ramsar-Gebiete durchzuführen. Es zeigte sich jedoch, dass genaue Angaben derzeit nicht gemacht werden können, da in einigen Ramsar-Gebieten die erforderlichen Erhebungen zur Ausarbeitung notwendiger Managementmassnahmen noch laufen. Kostenangaben von den jeweiligen Bundesländern liegen für die Ramsar-Gebiete Pürgschachen Moor, Sablatnig Moor, Untere Lobau, Rheindelta/Bodensee, Donau-March-Auen (Teilgebiet March-Thaya) vor. Bei den sechs genannten potentiellen Ramsar-Gebieten konnten nur für das Hörfeld, das Rotmoos und die Schwemm die erforderlichen finanziellen Mitteln abgeschätzt werden. Erst nach Vorliegen entsprechender Erhebungen wird es möglich sein, nähere Angaben über die finanziellen Erfordernisse zu geben. Die vorliegende erste grobe Abschätzung umfasst für fünf bestehende bzw. für zwei potentielle Ramsar-Gebiete einen einmaligen Kostenbedarf von ca. 24 Mio. ÖS.