Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den Stand von Biotopkartierungen in Österreich (Juli 1994) und stellt eine Fortschreibung des vom Umweltbundesamt 1990 herausgegebenen Reports "Stand der Biotopkartierung in Österreich" dar. Rechtliche Grundlagen zur Durchführung von Biotopkartierungen bestehen zur Zeit in den Naturschutzgesetzen im Burgenland, in Oberösterreich und in Salzburg für landesweite Biotopkartierungen und in Tirol für Biotopkartierungen in Schutzgebieten. Wesentliche Basis für die Erstellung dieses Berichtes war die Durchführung einer Fragebogenaktion über die wichtigsten Faktoren im Zusammenhang mit Biotopkartierungen, wie z.B. Kartierungsgrundlagen, Kartierungsanleitungen, Kartierungsmasstab und Dokumentationsschärfe der kartierten Biotopflächen. Im Rahmen dieser Studie wurden neben dem Bearbeitungsfortschritt auch die Kartierungsmethoden untersucht. Da in Österreich unterschiedliche Methoden angewendet werden und dadurch die Vergleichbarkeit der einzelnen Projekte nicht immer gegeben ist, wurden die verschiedenen Kartierungen zwei Gruppen zugeordnet, die sich methodisch wesentlich voneinander unterscheiden. Diese beiden Gruppen sind die "Selektive Biotopkartierung" und die "Biotoptypenkartierung". Die Unterschiede bestehen im Wesentlichen in der Genauigkeit der Dokumentation der einzelnen kartierten Biotope. Im Zuge von Selektiven Biotopkartierungen werden die akrtierten Biotope individuell beschrieben, während bei "Biotoptypenkartierungen" eine Zuordnung der Biotope zu bestimmten Biotoptypen erfolgt. "Biotoptypenkartierungen" würden sich grundsätzlich gut als Basis für weitere Bearbeitung durch Selektive Biotopkartierungen eignen. Die Unterschiede der beiden Methoden liegen auch im Zeitaufwand für die Bearbeitung, der bei der Durchführung von "Biotoptypenkartierungen" sicherlich geringer ist als bei detaillierten Biotopkartierungen. 1990 waren österreichweit 838 Kartierungsprojekte abgeschlossen. Bis Juli 1994 wuchs der Kartierungsstand seither auf insgesamt 1205 Kartierungsprojekte in 1157 Gemeinden an. Das heisst, dass mit Stand Juli 1994 in knapp über 48% der österreichischen Gemeinden Biotopkartierungen durchgeführt wurden. 93% der Kartierungen wurden von den jeweiligen Landesregierungen in Auftrag gegeben. Der Kartierungszweck war meist eine Vorsorgeplanung für den Naturschutz. Seit 1990 werden Kartierungen im allgemeinen als grossmasstäbliche Detailkartierungen oder als Biotop- und Nutzungskartierungen und zwar hauptsächlich in den Masstäben 1:5.000 oder 1:10.000 durchgeführt. Insgesamt wurden österreichweit 1099 Kartierungsprojekte der "Selektiven Biotopkartierung" und 106 Projekte der "Biotoptypenkartierung" zugeordnet. Aus dem Bearbeitungsstand der Biotopkartierungen in Österreich ergeben sich wichtige naturschutzfachliche Forderungen für die Weiterführung, die sich wie folgt darstellen: - Erstellung einer Rahmenkartieranleitung für ganz Österreich - Durchführung von Kartierungsarbeiten nur von fachlich qualifiziertem Personal - Verbesserung der Kartierungsgrundlagen - Rasche praktische Umsetzung der Kartierungsergebnisse
907.1 (Natur- und Landschaftsschutz) 101 (Standortsuntersuchungen und Standortserkundungen (einschl. Kartierung) im weitesten Sinne) [436] (Österreich)