Das Konzept des Bundesministeriums fuer Umwelt, Jugend und Familie zur Wahrung der Bundesinteressen im Naturschutz sieht vier Arbeitsschwerpunkte vor. Neben der Schaffung von Nationalparken, dem Schutz und der Sicherung von wertvollen Kulturlandschaften mit bundesweit repraesentativer Bedeutung, der Umsetzung von internationalen Abkommen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege stellen nationale Arten- und Biotopschutzprogramme einen der vier definierten Schwerpunkte des Umweltministeriums im Naturschutz dar. Der vorliegende Bericht des Umweltbundesamtes ist ein erster Vorschlag fuer eine Konkretisierung des Arbeitsschwerpunktes "Nationale Artenschutzprogramme" und Diskussionsgrundlage fuer weitere Aktivitaeten des Umweltministeriums zum nationalen und internationalen Artenschutz. Ziel diser Studie war, festzustellen, welche Tierarten aufgrund ihrer Einstufung in internationalen Roten Listen und ihrer spezifischen Erhaltungssituation in Oesterreich von bundesweiter Bedeutung sind. Ein Schwerpunkt lag auch in der Erstellung einer Dringlichkeitsliste der national bedeutenden Arten zu deren Bestandeserhaltung Schutzprogramme unverzueglich (Prioritaet 1) oder mittelfristig (Prioritaet 2) durchgefuehrt werden muessen. Es ist aber anzunehmen, dass sich im Zuge einer breiten fachlichen Diskussion Erweiterungen oder allfaellige Umstufungen einzelner Arten hinsichtlich der Schutzprioritaet ergeben koennen. Der Bericht beinhaltet eine Beschreibung von 40 Tierarten (20 Wirbeltiere und 20 Wirbellose). In diesen Beschreibungen sind neben der Bestandsentwicklung auch die wesentlichen Gefaehrdungsursachen sowie die dringendsten Schutz- und Foerderungsmassnahmen dargestellt. Diese Massnahmen betreffen unter anderem die Ausweitung bzw. Einfuehrung begleitender Forschungsprogramme, die Neuanlage geeigneter Lebensraeume sowie den Abschluss von Pflegevereinbarungen mit der Landwirtschaft. Weiters werden die in einschlaegigen Feldprojekten bereits taetigen Naturschutzorganisationen vorgestellt und der strukturelle sowie finanzielle Rahmen zur Durchfuehrung national und international bedeutender Artenschutzprogramme in groben Zuegen abgeschaetzt. Wesentlich fuer die Umsetzung der Schutz- und Foerderungsmassnahmen ist aber eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen dem Umweltministerium, den Laendern und den bereits engagierten Naturschutzorganisationen sowie anderen Institutionen (Universitaeten, Museen, Jagdverbaende etc.). Besondere Aktualitaet erhaelt diese Arbeit durch die Vorbereitungen fuer einen moeglichen Beitritt Oesterreichs zur Europaeischen Union. In den naturschutzrelevanten EU-Richtlinien (Vogelschutzrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) sind Arten von besonderer gesamteuropaeischer Bedeutung angefuehrt. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, Schutzmassnahmen zu setzen. Mit dieser Studie liegt somit fuer Oesterreich eine erste Aufstel...