Beurteilungskriterien fuer Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen : Vorschläge fuer eine Vorgangsweise zur Bewertung von Freisetzungsanträgen in Österreich
Im Anhang II der EG-Richtlinie 90/220 zur Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen (GVO) werden die fuer eine Vorabbewertung des Versuchs geforderten Informationen aufgelistet, die der Antragsteller anzugeben hat. Es hat sich gezeigt, dass dieser Katalog in der Praxis zu verschiedenen Interpretationen fuehrt, welche Anforderungen an die Risikoabschaetzung im Rahmen der Vorabbewertung zu legen sind. Ausserdem bestehen gewisse Defizite bei der Abschaetzung der oekologischen Auswirkungen und insbesondere der Langzeitfolgen. Die Richtlinie waere laut EWR-Vertrag in Oesterreich inhaltlich umzusetzen, es bleibt dabei, wie sich auch in einigen EG-Laendern hat, ein gewisser Spielraum in der Vorgangsweise. Es sollte daher eine auf die spezifische Situation Oesterreichs abgestimmte Risikoabschaetzung von Antraegen auf Freisetzung von GVO durchgefuehrt werden. Auf diesem Grund hat sich das Umweltbundesamt gemeinsam mit der Forschungsstelle fuer Technikbewertung der Oesterreichischen Akademie der Wissenschaften mit der Frage beschaeftigt, wie und auf der Basis welcher spezifischer Kriterien eine solche Risikoabschaetzung am besten durchzufuehren waere. Als Ergebnis eines gemeinsam mit oesterreichischen und internationalen Fachleuten zu diesen Problemen abgehaltenen Workshops wurden drei Arbeitsgruppen von in Oesterreich in verschiedenen naturwissenschaftlichen Disziplinen taetigen Experten gebildet, die die Problematik jeweils fuer transgene Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere getrennt weiterbehandelten. Dabei wurden fiktive Antraege zur Freisetzung von bestimmten gentechnisch veraenderten Organismen anhand der Kriterien des Anhangs II der EG-Richtlinie 90/220 untersucht. Soweit wie moeglich wurden dazu Organismen herangezogen, bei denen eine Freisetzung in Oesterreich in der Zukunft bereits geplant oder zu erwarten ist. Die drei Arbeitsgruppen erstellten Vorschlaege fuer die weitere Vorgangsweise im Hinblick auf eine Konkretisierung des Kriterienkataloges der EG. Um bessere Moeglichkeiten zur Abschaetzung des Verhaltens von GVO im Freiland und auch von "seltenen" und Langzeiteffekten zu erhalten, wurden ausserdem die derzeitigen Methoden fuer ein Monitoring von Organismen und Genen in der Umwelt beleuchtet. Die Anwendung verschiedenster Detektionsmethoden im Rahmen von Monitoringprogrammen dient sowohl dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn (Verhalten von Organismen und Genen in der Umwelt), als auch der Ueberpruefung der im Versuch vorgesehenen Begrenzungsmassnahmen und gegebenenfalls der Ueberpruefung, ob nach Versuchsende der GVO aus der Umwelt entfernt wurde. Geeignete Monitoringprogramme sollten daher auch in Oesterreich integrale Bestandteile jedes Freisetzungsvorhabens mit GVO sein. Da es bereits betraechtliche Erfahrungen mit der Beurteilung von GVO, insbesondere von Nutzpflanzen, vor allem in den USA, aber auch in anderen Laendern ...