Der Skisport stellt in Oesterreich einen bedeutenden wirtschaftlichen Faktor dar. Fuer viele Wintersportorte ist die Errichtung einer Beschneiungsanlage zur Absicherung des Wintersportbetriebes, verstaerkt durch den wirtschaftlichen Konkurrenzdruck, eine beinahe unverzichtbare Investition dar. Als Zielsetzung der Beschneiung wird u.a. die Qualitaetsverbesserung der Skipiste, die Erhaltung der Befahrbarkeit und die Gewaehrleistung der Sicherheit der Skifahrer angegeben. Ueber die Anzahl der Beschneiungsanlagen in Oesterreich gab es bisher nur Schaetzungen. Aus diesem Grund wurde Ende 1990 vom Umweltbundesamt eine Erhebung auf Gemeindeebene durchgefuehrt. Dem Umweltbundesamt sind mit Stand 1. Maerz 1992 179 Beschneiungsanlagen in Oesterreich bekannt. Diese Anlagen befinden sich in 127 Gemeinden. Abbildung 1 zeigt die Aufteilung der Beschneiungsanlagen nach Bundeslaendern. Der ueberwiegende Teil der Anlagen steht in Westoesterreich (siehe auch Abb.2). Die erste Anlage Oesterreichs wurde jedoch in Wien errichtet. Sie kam erstmals in der Wintersaison 1967/68 zum Einsatz. Beschneite Pistenflaechen sind heute, mit Ausnahme des Burgenlandes, in allen Bundeslaendern zu finden. Tirol weist mit 56 Anlagen die meisten Beschneiungsanlagen auf, gefolgt von Salzburg und Vorarlberg. Die Anzahl der Beschneiungsanlagen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dieser Trend ist auch in den kommenden Jahren zu erwarten. Dem Umweltbundesamt sind 63 geplante Anlagen bekannt. Davon sollen allein 34 neue Anlagen in Tirol errichtet werden. Auffallend ist der hohe Wasserverbrauch der Beschneiungsanlagen innerhalb eines kurzen Zeitraumes. So werden z.B. im Bundesland Tirol jaehrlich ueber 1,5 Mio. Kubikmeter Wasser zum Beschneien benoetigt. Anhand einer Literaturrecherche wurden die oekologischen Auswirkungen der kuenstlichen Beschneiung erhoben. Die zum Teil widerspruechlichen Aussagen, z.B. Angaben ueber die Veraenderung der Vegetation, sind im vorliegenden Bericht dargestellt. In Oesterreich gibt es fuer die Errichtung von Beschneiungsanlagen keine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage. Die Bewilligungsverfahren sind in den Bundelaendern unterschiedlich geregelt. Richtlinien fuer den Einsatz von Beschneiungsanlagen kommen in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und der Steiermark zur Anwendung. In Oberoesterreich sind interne Richtlinien vorhanden. Der derzeitige UVP-Gesetzesentwurf sieht vor, zumindest jene Beschneiungsanlagen, die groessere Flaechen beschneien, auf ihre Umweltvertraeglichkeit zu ueberpruefen. Grundsaetzlich sollte den Zielen des Naturschutzes und der Umweltplanung bei der Errichtung von Beschneiungsanlagen verstaerkt Rechnung getragen werden.