Das Schweizerische Landesforstinventar führt zehn Jahre nach der Erstaufnahme eine Folgeinventur (LFI2) durch. In der Aufnahmeanleitung sind die Merkmale für die Erhebungen auf Probeflächen im Wald und die Umfrage beim Forstdienst beschrieben und definiert. Die Aufnahmeanleitung ist die Grundlage für die Feldaufnahmen 1993 bis 1995 und beschreibt die Aufnahmeverfahren.