Das Abfallgesetz 1990 legt im § 5 fest, daß der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan zu erlassen hat, der alle drei Jahre fortzuschreiben ist. Nach der Erstellung des ersten Planes im Jahre 1992 liegt nun die dritte Fortschreibung vor. Dazu wurden vom Umweltbundesamt Materialienbände zu folgenden Themen erstellt: - Aufkommen, Verwertung und Behandlung von Abfällen in Österreich, - Gefährliche Abfälle und Altöle in Österreich, - Nicht gefährliche Abfälle in Österreich. Vertiefende und laufend aktualisierte Informationen über Behandlungs- und Verwertungsanlagen in Österreich sind über die "Homepage" des Umweltbundesamtes (http://www.ubavie.gv.at) aus der "Abfallwirtschaftlichen Stoff- und Anlagendatenbank" abrufbar.