Die Entwicklung der steuerlichen Bewertung des Waldes vom Katastralreinertrag zum Einheitswert und die Verfeinerung des Verfahrens der deutschen Finanzverwaltung im Zuge österreichischer Hauptfeststellungen wurde dargestellt. An die Schilderung der Bewertung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zum 1. 1. 1963 schließt sich eine eingehende Kritik des Verfahrens. Ein Vorschlag zur Verbesserung des Verfahrens für die vorgesehene Bewertung zum 1. 1. 1970 wird in einem weiteren Abschnitt dargestellt. Es soll die individuelle Berücksichtigung der Gelände- und Bringungsverhältnisse und der Verkehrslage erreicht werden. Dabei wird von Höchsthektarsätzen ausgegangen, die für optimale Verhältnisse erstellt sind und die für ungünstiger gelagerte Betriebe mit Minderungssätzen versehen werden. Bei kritischer Beleuchtung des Altersklassenverfahrens ergibt sich der Schluß, daß dieses unter der Voraussetzung der Beibehaltung der Einheitswerte als Grundlage für so zahlreiche Abgaben kaum durch bessere Verfahren ersetzt werden kann.