Der "Achte Raumordnungsbericht" behandelt den Zeitraum von Ende 1992 bis Ende 1995. Der Berichtszeitraum war einerseits von der Umsetzung des Oesterreichischen Raumordnungskonzeptes 1991 durch die Gebietskoerperschaften und andererseits von den Vorbereitungen auf den Europaeischen Wirtschaftsraum (Oesterreich Mitglied seit 1994) sowie auf den Beitritt zur Europaeischen Union (Oesterreich Mitglied seit 1995) gepraegt. Die neuen Rahmenbedingungen fuer Raumordnung und Regionalpolitik sind zentraler Gegenstand des Achten Raumordnungsberichtes. Der Abschnitt I behandelt die rechtlichen Grundlagen der Raumordnung in Oesterreich. Abschnitt II gibt einen Ueberblick ueber die internationale Entwicklung mit dem Schwerpunkt EU-Beitritt Oesterreichs und zeigt anhand ausgewaehlter Daten aktuelle Entwicklungstrends in Oesterreich auf. Die nun vollstaendig vorliegenden Ergebnisse der Grosszaehlungen 1991 des Oesterreichischen Statistischen Zentralamtes werden besonders beruecksichtigt. Abschnitt III berichtet ueber den Stand der Raumordnung und Regionalpolitik in Oesterreich und deren Entwicklung bei Bund, Laendern und Gemeinden sowie der Bundesarbeitskammer. Abschnitt III.1 enthaelt eine Wuerdigung des Oesterreichischen Raumordnungkonzeptes 1991 in Hinblick auf dessen Auswirkungen auf die aktuelle Raumordnungspolitik und weist auf den Anpassungsbedarf des Konzeptes an die geaenderten Bedingungen hin. Abschnitt III.2 behandelt die Taetigkeiten des Bundes. Dir raumbedeutsamen Planungen und Massnahmen werden entsprechend der Gliederung des Raumordnungskonzeptes erlaeutert und durch Karten illustriert. Besondere Bedeutung hatten im Berichtszeitraum die Vorbereitung der Regionalpolitik in Oesterreich auf die EU-integration, die Verhandlung der konkreten Beitrittsbedingungen und die Anpassung administrativer Strukturen und Verfahren an die neuen Gegebenheiten fuer die mit raumbezogenen Politikbereichen befassten Bundesdienststellen. Wichtige Aufgaben waren die Abgrenzung von Regionalfoerderungsgebieten und die Vorbereitung von Programmen fuer die Zielgebiete der Strukturfonds. Dargestellt werden auch die regionalen Aspekte der Wirtschaftsfoerderung sowie die Entwicklung einer neuen Innovations- und Technologiepolitik. Der Bewaeltigung der immer groesser werdenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt dient ein vielfaeltiges Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik. Der Bearbeitunsstand des Oesterreichische Bundesverkehrswegeplanes als Fortsetzung des Oesterreichischen Gesamtverkehrskonzeptes 1991 wird dargestellt. Oesterreich hat massgeblich an der Erarbeitung der "Transeuropaeischen Netze (TEN)" mitgewirkt. Die Wasserstrasse Donau wird kuenftig grosse Bedeutung im europaeischen Verkehrsnetz haben. Abschnitt III.3 beschreibt die Taetigkeiten der Laender auf dem Gebiet der Raumforschung, Raumordnung und Raumplanung. Nach einem allgemeinen Ueberblick werden die rechtlichen Grundlagen der Raumordnung in den Laendern, Arbeiten zur Grundlagenforschung, der Stand der ueberoertlichen und oertlichen Raumordnung sowie ausgewaehlte raumordnungsrelevante Sachbereiche behandelt. Burgenland berichtet schwerpunktmaessig ueber die Novellierung des Burgenlaendischen Raumordnungsgesetzes, ueber das Landesentwicklungsprogramm sowie ueber das Gesamtverkehrskonzept. Kaernten berichtet ueber die regionalen Entwicklungsprogramme, die Orts- und Regionalentwicklung (ORE) sowie ueber das Gesamtverkehrskonzept Kaernten. Ein wichtiges Aufgabengebiet der Raumplanung ist die Beurteilung von Einzelprojekten im Rahmen von Raumvertraeglichkeitspruefungen. Niederoesterreich berichtet ueber die Novelle 1995 zum NOe Raumordnungsgesetz 1976, ueber die Regionale Landesplanung und die EU-Regionalpolitik in Niederoesterreich. Oertliche Raumordnung, Dorf- und Stadterneuerung sowie die Weiterfuehrung des Landesverkehrskonzeptes sind zentrale Themen. Oberoesterreich gibt einen Ueberblick ueber die neuen gesetzlichen Grundlagen, berichtet ueber eine vorgesehene Neufassung des Ooe. Landes..