Die vorliegende Studie setzt sich zum einen das Ziel, die Moeglichkeiten und Grenzen auszuloten, im Rahmen des Abgabenrechts, der Infrastruktur- und Wohnbaufoerderung bodenpolitische Zielsetzungen zu unterstuetzen. Derzeit entfalten diese "raumordnungsfernen" Massnahmenbereiche erhebliche Raumwirksamkeit, ohne ausreichend an die Raumordnungspolitik rueckgebunden zu sein. Zum anderen werden aus dem privatwirtschaftlichen Bereich zwei bodenpolitische Instrumente untersucht, die in Oesterreich noch wenig Verbreitung gefunden heben, obwohl sie hinsichtlich ihres Wirkungspotentials derzeit als "Hoffnungstraeger" der Bodenpolitik gelten: Baulandsicherungsvertraege zwischen Gemeinden und Grundstueckseigentuemern und aktive Bodenbeschaffungs- und -vorratspolitik durch die oeffentliche Hand. Da der soziale Wohnbau in Oesterreich insbesondere in den Ballungszentren bodenpreisbedingt zunehmend an Finanzierungsgrenzen stoesst, wurde schliesslich das vieldiskutierte erfolgreiche "Suedtiroler Modell" der Baulandbeschaffung fuer den sozialen Wohnbau in Hinblick auf die Uebertragbarkeit in die oesterreichische Rechtsordnung untersucht. Die Themenstellung der Studie traegt der Erfahrung Rechnung, dass bodenpolitische Instrumente aus dem Raumordnungsrecht nur im Rahmen einer verschiedene Massnahmenbereiche uebergreifenden bodenpolitischen Strategie ihr volles Wirkungspotential entfalten koennen. Die vertiefende Behandlung eher "raumordnungsferner" Regelungsmaterien verkennt also nicht das Primat des Raumordnungsrechts, sondern unterstreicht die Bedeutung, die solchen Instrumenten als Elemente einer bereichsuebergreifenden bodenpolitischen Strategie zukommen koennte. 1) Grundstuecksbezogene Abgaben. Mit den an Grundeigentum und Grundverkehr anknuepfenden Steuern und sonstigen Abgaben werden in Oesterreich traditionell in erster Linie fiskalische Absichten verfolgt. Die vorliegende Studie beschaeftigt sich indes mit der Frage, in wieweit die Besteuerung von Grundstuecken bzw. die Einhebung von Gebuehren fuer oeffentliche Leistungen geeignet sind, die Nutzung von Grund und Boden in eine raumordnungspolitisch erwuenschte Richtung zu beeinflussen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Frage der Faehigkeit von Abgaben, Boden zu mobilisieren, d.h. fuer eine Bebauung verfuegbar zu machen. Der strategische Grundgedanke hinter Bodensteuern und anderen Abgaben mit baulandmobilisierender Wirkung laesst sich so zusammenfassen: Die Haltung (Hortung) von unbebautem bze. nicht planungsgemaess genutztem Bauland soll mittels Abgaben teurer und damit weniger attraktiv gemacht werden und dem Eigentuemer einer "Baubrache" das Kalkuel nahebringen, dass es fuer ihn wirtschaftlicher ist, sein Grundstueck auf dem Markt anzubieten oder selbst zu bebauen. Eine bodenpolitische Steuerungswirkung ist nach dem gegenwaertigen Stand der Abgabengesetzgebung eher eine Nebenwirkung, eher noch finden wohnbau-, verteilungs- und wirtschaftspolitische Gesichtspunkte in Freibetraegen, Stuersaetzen und dergleichen Beruecksichtigung. Im Rahmen der vorliegenden Studie wird daher der Spielraum einer lenkungswirksamen Aenderung der Bemessungsgrundlagen und anderer Besteuerungsparameter fuer die bodenpolitisch relevantesten grundstuecksbezogenen Abgaben, die Grundsteuer und die Bodenwertabgabe untersucht. 1.1) Einheitsbewertung: Vollzugsdefizite und Reformbedarf. Aus bodenpolitischer Perspektive besteht ein zentraler funktioneller Mangel bei Grundsteuer und Bodenwertabgabe in der geringen Abgabenbelastung, die kaum einen Anreiz zur Enthortung von Bauland bietet. Da die auf Grundlage des Bewertungsgesetztes (BewG) ermittelten Einheitswerte sowohl fuer die Gundsteuer und als auch die Bodenwertabgabe die Bemessungsgrundlage darstellen, ist diese kaum spuerbare Abgabenbelastung insbesondere auf eine mangelhafte Einheitsbewertung zurueckzufuehren, die Grundbesitz gegenueber anderen Vermoegensarten extrem unterbewertet. Unterbewertung des Grundbesitzes. Die Gruende fuer diese steuerl..