Im Juni 1994 hat die Kommission der Europaeischen Gemeinschaften die neuen "Leitlinien zu den Gemeinschaftsinitiativen im Rahmen der Strukturfonds" verabschiedet. Damit wird ein Foerderinstrument weitergefuehrt, das im Rahmen der EU-Regionalpolitik als Ergaenzung zu den Einheitlichen Dokumenten fuer die Programmplanung verstanden wird und dort zum Einsatz kommen soll, wo besondere Massnahmen erforderlich scheinen. Die Schwerpunkte liegen bei der grenzuebergreifenden Dimension, ihrer Funktion als Katalysator fuer Innovation und Veraenderung, auf der Betonung eines dezentralisierten, vor Ort entwickelten Ansatzes und im internationalen Erfahrungsaustausch. Fuer den Zeitraum 1994 bis 1999 wurden Gemeinschaftsinitiativen unter folgenden Schwerpunktthemen festgelegt: - grenzuebergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit und Netze (Interreg/Regen) - laendliche Entwicklung (Leader) - Beschaeftigung und Entwicklung von Humanressourcen (Employment mit den Subprogrammen Youth-Start, Now und Horizon) - Bewaeltigung des industriellen Wandels (Rechar, Resider, Retex, Konver, Adapt) - Regionen in aeusserster Randlage (Regis). Gemeinschaftsinitiativen werden nach den in den Strukturfondsverordnungen festgehaltenen Bestimmungen formuliert und durchgefuehrt. Sie unterscheiden sich von Foerderungen nach den Zielgebietsprogrammen vor allem im Prozess der Programmformulierung, der in diesem Fall bei der Kommission liegt, wobei die Mitgliedstaaten und zahlreiche andere Beteiligte einbezogen werden. Die Abwicklung folgt im wesentlichen den Foerderungen nach den Zielgebietsprogrammen, schliesslich sind Gemeinschaftsinitiativen von ihrer Definition her "Operationelle Programme", die auf Initiative der Kommission im Einvernehmen mit dem betreffenden Mitgliedstaat eingeleitet werden". Dementsprechend sind auch dieselben Bestimmungen gueltig, wie die Additionalitaet der EU-Mittel zu nationalen Mitteln (diese duerfen in der Region insgesamt nicht reduziert, d.h. durch EU-Mittel ersetzt werden), zu Interventionssaetzen (die EU finanziert maximal 50% der Programmkosten in Ziel-2- und -5b-Gebieten und maximal 75% in Ziel-1-Gebieten; bei Unternehmensinvestitionen liegen die EU- Anteile bei 30% bzw. 50%) und zur Einhaltung der Gemeinschaftspolitiken (wie den Wettbewerbsregeln). Im Rahmen der EU-Regionalpolitik werden Gemeinschaftsinitiativen durchwegs positiv eingeschaetzt. Dennoch faellt die grosse Zahl der einzelnen Initiativen und hierbei wiederum die hohe Zahl der foerderfaehigen Massnahmen - mit einer Reihe von Ueberschneidungen zwischen den Initiativen und Zielgebietsprogrammen - auf. Ein weiterer Kritikpunkt ist die relativ geringe Groesse der Programme und der damit verbundene hohe Verwaltungsaufwand. Fuer Oesterreich bedeutet Gemeinschaftsinitiativen im Rahmen einer Beteiligung an der EU-Regionalpolitik keine zusaetzlichen Mittel aus den Strukt...