Das Oesterreichische Raumordnungskonzept ist eine Rahmenplanug auf gesamtstaatlicher Ebene mit Leitbildfunktion fuer raumrelevante Planungen und Massnahmen von Bund, Laendern und Gemeinden. Da in diesen Angelegenheiten alle Gebietskoerperschaftsebenen zusammenwirken, wurde das Oesterreichische Raumordnungskonzept von der Oesterreichischen Raumordnungskonferenz, dem Koordinierungsgremium der Raumordnung in Oesterreich, erarbeitet. Das Oesterreichische Raumordnungskonzept hat Empfehlungscharakter und ist vornehmlich eine Richtlinie fuer die Taetigkeit der Verwaltung, dient aber auch als Informationsquelle fuer die an der raeumlichen Entwicklung interessierte Oeffentlichkeit. Gegenueber dem 1981 beschlossenen Konzept ist das Oesterreichische Raumordnungskonzept 1991 staerker handlungsorientiert und beruecksichtigt die geaenderten internationalen Rahmenbedingungen, soweit diese zum Zeitpunkt der Bearbeitung (Mitte 1989-Mitte 1991) in ihren Konsequenzen fuer die raeumliche Entwicklung in Oesterreich schon erkennbar waren. Das Oesterreichische Raumordnungskonzept gliedert sich in 4 Abschnitte: - Abschnitt I behandelt die geaenderten Rahmenbedingungen fuer die oesterreichische Raumplanung und Regionalentwicklung. Die in Abschnitt II definierten Grundsaetze, die den Beurteilungsrahmen fuer die Analyse des Istzustandes darstellen, betonen vor allem - die schonende, ressourcensparende Nutzung von Raum und Umwelt, d.h. den ordnungspolitischen Aspekt, als zentrales Anliegen der Raumordnungspolitik; - die entwicklungspolitischen Aufgaben der Regionalpolitik, wonach sozial und raeumlich bedingte Einschraenkungen der Handlungsspielraeume abzubauen bzw. zumindest zu kompensieren sind. Bei besonders nachteiligen Entwicklunghemmnissen sind fuer die solidarische Unterstuetzung Prioritaeten festzulegen. Die Erreichbarkeit der Einrichtung der Bedarfsdeckung soll auch im oeffentlichen Verkehr zumutbar sein. Grundsatz der kuenftigen Raumordnung und Regionalpolitik gilt auch das aktive Aufgreifen von Veraenderungsprozessen und das Anpassen der raeumlichen Strukturen an geaenderte Rahmenbedingungen in einer gesellschaftlich akzeptablen Form. Hiefuer ist eine laufende Beobachtung raeumlicher Entwicklungsprozesse, die Kooperation der Gebietskoerperschaften untereinander und mit Privaten, eine breite Information der Bevoelkerung und deren Einbindung in Planungs- und Entscheidungsprozesse erforderlich. Abschnitt III beinhaltet zuausgewaehlten Sachbereichen eine Darstellung der wichtigsten raeumlichen Problemlagen, eine Konkretisierung der Ziele und Anforderungen der Raumordnung an die einzelnen Fachgebiete sowie eine Auflistung jener Massnahmen, die aus Sicht der Raumplanung kurz- bis mittelfristig zu setzen waeren. Ein fuer die Raumplanung besonders bedeutender Sachbereich ist die Siedlungsentwicklung: In der Problemdarstellung werden die starke, wenig flaechenspar...