Der "Neunte Raumordnungsbericht" behandelt den Zeitraum von Ende 1995 bis Ende 1998. Der Berichtszeitraum fiel zum ersten Mal vollständig in die Periode der EU-Mitgliedschaft Österreichs. Diese drei Jahre waren vor allem durch die Umsetzung der aktuellen EU-Politik geprägt. Die EU-Regionalprogramme wurden in Abstimmung mit der Europäischen Kommission, dem Bund und den Ländern abgewickelt, die Programmumsetzung und -begleitung sowie der Aufbau und Einsatz von für das Programm-Monitoring notwendigen Verfahrensstrukturen standen dabei im Vordergrund. Der Abschnitt I behandelt die rechtlichen Grundlagen der Raumordnung in Österreich. Abschnitt II gibt einen Überblick über die internationale Entwicklung mit dem Schwerpunkt EU-Mitgliedschaft Österreichs und zeigt anhand ausgewählter Daten aktuelle Entwicklungstrends in Österreich auf. Abschnitt III berichtet über den Stand der Raumordnung und Regionalpolitik in Österreich und deren Entwicklung bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie den Sozialpartnern. Abschnitt III.1 behandelt die Tätigkeiten des Bundes. Besondere Bedeutung hatten im Berichtszeitraum die Durchführung, das Monitoring und die Evaluierung der EU-geförderten Regionalentwicklung im Rahmen der Österreich betreffenden regionalen Zielprogramme und regionalen Gemeinschaftsinitiativen. Die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen werden entsprechend der Gliederung des Raumordnungskonzeptes erläutert. Behandelt werden unter anderem die regionalen Aspekte der Wirtschaftsförderung, die strategische Neuausrichtung der Innovations- und Technologiepolitik und das vielfältige Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik zur Bewältigung der immer größer werdenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Der "Masterplan" ist Grundlage und erste Stufe des Österreichischen Bundesverkehrswegeplanes. Für Österreich sind die "Transeuropäischen Netze (TEN)" und die "Paneuropäischen Korridore" bedeutend für die Ausrichtung und den Ausbau des künftigen Verkehrsnetzes. Mit den Fachhochschul-Studiengängen in Österreich wurde der regionale Zugang zu den Hochschulen bedeutend erweitert. Abschnitt III.2 beschreibt die Tätigkeiten der Länder auf dem Gebiet der Raumforschung, Raumordnung und Raumplanung. Nach einem allgemeinen Überblick werden die rechtlichen Grundlagen der Raumordnung in den Ländern, Arbeiten zur Grundlagenforschung, der Stand der überörtlichen und örtlichen Raumordnung sowie ausgewählte raumordnungsrelevante Sachbereiche behandelt. Breiter Raum wird auch der Umsetzung der Eu-Regionalpolitik gegeben. Burgenland berichtet schwerpunktmäßig über das neue Burgenländische Baurecht, über die Probleme des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs im Burgenland sowie über die zahlreichen Entwicklungskonzepte. Kärnten stellt das "Entwicklungsleitbild Zukunft Kärnten" vor und berichtet über regionale Entwicklungsprogramme und Sachprogramme. Für Kärnten hat die Bewerbung um die Ausrichtung der olympischen Winterspiele 2006 besondere Bedeutung. Besonderes Augenmerk wird auf die Umsetzung der EU-Regionalpolitik gelegt. Niederösterreich berichtet über die Neufassung der NÖ Bauordnung 1996, über die sektorale Landesraumordnung, über Gesamtverkehrsangelegenheiten und über die EU-Regionalpolitik. Die Regionalplanung in NÖ stützt sich wesentlich auf Regionale Raumordnungsprogramme und Kleinregionale Entwicklungskonzepte. Ortsplanung sowie Dorf- und Stadterneuerung sind weitere zentrale Themen. Oberösterreich gibt einen Überblick über die Oö. Raumordnungsgesetz-Novelle 1997, über ausgewählte Raumforschungstätigkeiten sowie über die EU-Regionalpolitik. Regionale Planungsbeiräte sollen die Einbindung von Gemeinden in die übergemeindliche Planung erleichtern. Besondere Beachtung finden die Sachbereiche Freiraum, Verkehr, soziale und technische Infrastruktur. Die historische Kulturlandschaft "Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut" wurde von der UNESCO in die Welterbeliste der Schutzkategorie "Kulturlandschaft" aufgenommen. Salzburg berichtet über die Raumordnungsgesetz-Novelle 1997, über die Trennung der Planungskompetenz für die überörtliche Raumordnung in Landes- und Regionalplanung sowie über die Anpassung der Flächenwidmungspläne an das neue Raumordnungsgesetz. In der Steiermark wurden die Zentralen Orte neu bestimmt. Teilregionale Entwicklungsleitbilder sollen helfen, siedlungspolitische und standörtliche Fragen zu bewältigen. Zur besseren Umsetzung der EU-Programme wurden Regionalmanagement-Stellen eingerichtet und regionale Entwicklungsleitbilder erstellt. Unter den raumrelevanten Sachprogrammen ist das "Freiraumkonzept Aichfeld-Murboden" hervorzuheben. Tirol berichtet über das neue Tiroler Raumordnungsgesetz 1997, über die Ausarbeitung von überörtlichen Rahmensetzungen für die örtlichen Raumordnungskonzepte, über sektorale Raumordnungsprogramme und -konzepte, vor allem über das Wirtschaftsleitbild Tirol. Vorarlberg hat das Raumplanungsgesetz 1996 novelliert. Besonderes Augenmerk gilt der Siedlungsentwicklung, vor allem der Sicherung unverbauter Freiräume im Rheintal und im Walgau. Die Konzentrationstendenzen im Einzelhandel sollen durch eine Reihe von Maßnahmen in Grenzen gehalten werden. Wien berichtet über den neuen "Strategieplan Wien 2000", über Wiener Akzente im Rahmen der europäischen Städtepolitik, über EU-Projekte (vor allem das URBAN-Programm) sowie über Schwerpunkte im Bereich Stadtplanung und Stadtentwicklung: Attraktivierung der Wiener Geschäftsstraßen, Kaufkraftströme in Wien oder Büroflächenentwicklung. Schwerpunkte im Rahmen der Stadtforschung waren die Bevölkerungsvorausschätzung bis 2021, die Siedlungsflächenbilanz sowie Arbeiten im Rahmen des Bereiches "Telematik". Wichtige Themen waren Grün- und Freiraumplanung, Verkehrsplanung, Wissenschafts- und Forschungsförderung und die Öffentlichkeitsarbeit. Im Abschnitt III.3 wird über die Tätigkeiten der Städte und Gemeinden berichtet. Wichtige Bearbeitungen und Entwicklungen in den Landeshauptstädten Bregenz, Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Sankt Pölten sowie in den Städten Krems an der Donau, Villach und Wiener Neustadt werden vorgestellt. Der Abschnitt III.5 enthält als Beitrag der Sozialpartner die Berichte der Bundesarbeitskammer und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs. Im Abschnitt IV wird über die Formen der internationalen und nationalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung berichtet. Sowohl die Mitarbeit Österreichs in internationalen und multinationalen Organisationen und Gremien als auch die grenzüberschreitenden Kooperationen werden beschrieben. Diese haben seit dem Beitritt Österreichs zur EU insoferne an Bedeutung gewonnen, als auch operative Fragen behandelt werden. Der Abschnitt bietet darüber hinaus auch einen Überblick über österreichinterne Kooperationsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Ländern. Im Abschnitt V wird über Organisation und Arbeitsweise der ÖROK sowie über deren Tätigkeiten berichtet. Es wird weiters ein Überblick über Auftragsforschung, Veranstaltungen, Empfehlungen und Publikationstätigkeit der ÖROK geboten.