- Standardsignatur12771
- TitelForstschutzmassnahmen in Kulturen im Umwandlungsbaumarten im Immissionsgebiet des Erzgebirges : Oekologie von Schlagflaechen und ihre Wiederaufforstung im Immissionsschadgebiet des Erzgebirges
- Verfasser
- ErscheinungsortDresden
- Verlag
- Erscheinungsjahr1990
- SeitenS. 175-181
- Illustrationen2 Lit. Ang.
- MaterialBandaufführung
- Datensatznummer74138
- Quelle
- AbstractDa im Immissionsgebiet des oestlichen Erzgebirges mit Ersatz- bzw. Umwandlungsbaumarten begruendeten Kulturen sind einer Reihe von abiotischen und biotischen Schadfaktoren ausgesetzt. Die wichtigsten sind: Winter- und Spaetfroeste, Maeuse, Rot- und Rehwild, Grosser brauner Ruesselkaefer, Kleine Fichtenblattwespe und Hallimasch. Der gegenwaertige Erkenntnisstand gestattet fuer die forstliche Praxis folgende Schlussfolgerungen: - Es ist notwendig, eine kontinuierliche, intensive Ueberwachung aller Kulturflaechen zu gewaehrleisten. - Die prophylaktischen Forstschutzmassnahmen, z.B. Wildschadenverhuetung, muessen - gestuetzt auf eine solide Ueberwachung und Prognose - ausreichend gezielt, baumartenspezifisch und vor allem zeitgleich mit der Aufforstung durchgefuehrt werden. - Die therapeutischen Massnahmen, die haeufig wesentlich teurer sind, sollten nur auf der Grundlage einer Befalls- und Schadensprognose flaechenmaessig begrenzt Anwendung finden. Die weitere praxisorientierte Forschung, insbesondere zur wirksamen Reduzierung der Schaeden durch Schalenwild, Grossen braunen Ruesselkaefer, Hallimasch u.a., besitzt hohen Stellenwert. Sie muss daher erweitert und beschleunigt werden. Eine verstaerkte Kooperation unserer beiden Einrichtungen, vor allem die arbeitsteilige Forschung unter Einbeziehung vo Studenten, koennte die Effektivitaet der Forschungs- und Ueberleitungsarbeit erhoehen.
- Schlagwörter
- Klassifikation41 (Allgemeine Technik des Forstschutzes. Schadenstypen)
236.4 (Überwachung (einschl. Begangspfade). Kontrolle des Verjüngungserfolgs)
226 (Wechsel des Waldbausystems. Umwandlungen (hinsichtlich des Systems oder der Holzarten))
425.1 (Gase und Schwebestoffe (Rauchschäden))
[430.2] (Deutsche Demokratische Republik bis 1990)
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