Die Aufforstung in Gebirgslagen ist viel aufwendiger, schwieriger und anspruchsvoller als in tiefen Lagen. Gute ökologische Kenntnisse sind nötig, um die Erfolgsaussichten richtig einschätzen zu können. Selbst feine Unregelmässigkeiten im Gelände bewirken grosse Unterschiede im Kleinstandort, sodass für die Aufforstung günstige und ungünstige Stellen nahe beieinander liegen können. Die spezifischen Gefährdungen der einzelnen Baumarten durch Pilze, Wild, Insekten, klimatische Extreme, Schneebewegungen und Vegetationskonkurrenz an den verschiedenen Kleinstandorten müssen berücksichtigt werden. Spezielle, aufwendigere Methoden der Pflanzennachzucht und Pflanztechnik sind unter diesen erschwerten Bedingungen oft angebracht wie z.B. die Lochpflanzung statt Winkelpflanzung oder die Verwendung von Topfpflanzen statt Nackwurzlern. Es wird empfohlen, die Pflanzen nicht in regelmässigem Verband, sondern rottenartig anzuordnen. So können die Kleinstandorte gut berücksichtigt, eine günstige Oberflächenstruktur geschaffen und die Entwicklung eintöniger Bestände vermieden werden. Zum Schutz der Aufforstung gegen die verschiedenen Arten von Schneebewegung sind oft temporäre technische Massnahmen wie Pfählung, Schwellen, Bermen, Dreibeinböcke oder Schneerechen nötig. Schliesslich erfordern die Wuchsbedingungen im Gebirge angepasste Verfahren der Jungwuchs- und Dickungspflege. Wegen der langsamen Entwicklung ist eine gute Dokumentation der ausgeführten Arbeiten besonders wichtig, damit die Erfahrungen nicht verloren gehen.
233 ((Neu-)Aufforstung (besonderer Standorte; z.B. Dünen) [Kreuzverweise zu geeigneten Unterteilungen von 114.4, 116 oder 187. Aufforstungspolitik siehe 913/914]) [23] (Oberhalb des Meeresniveaus. Die gegliederte Erdoberfläche. Auf dem festen Land im allgemeinen. Gebirge) 181 (Lebensweise, Autökologie. Waldbauliche Eigenschaften der Bäume) 232.42 (Pflanzmethoden. Düngung usw.) 236 (Jungwuchspflege. Abstandsregulierung. (Vgl. auch 241)) 384.1 (Verbauungen gegen Lawinen, Erdrutsche usw.) 443 (Pilze und Bakterien) 45 (Tierische Schädlinge) 42 (Schäden durch anorganische Einflüsse (außer Feuer)) [494] (Schweiz)