Das Gesamtkonzept der "Integralen Wildökologischen Raumplanung" will mit der Zoneneinteilung und den Richtlinien für Schalenwildmanagement zur Lösung des "Wald-Wild-Mensch-Konflikts" beitragen. In der vorliegenden Arbeit wurde die Entwicklung des Politikinhalts "Wildökologische Raumplanung" im Politikfeld "Jagdpolitik" theoriegeleitet untersucht und der Zusammenhang mit den politischen Institutionen und dem politischen Entscheidungsprozeß hergestellt. Es wurde festgestellt, daß die traditionell mit dem Politikfeld verbundenen Akteure wesentlichen Einfluß auf die Neuformulierung des Jagdgesetzes ausüben konnten. Die traditionellen Akteure sind die Jägerschaft und die Landwirtschaftskammer als gesetzliche Interessenvertretungen und die Landesverwaltung (einschließlich Sachverständigendienst). Durch die Erstellung der dem Gesetz zugrundeliegenden wildökologischen Studie wirkte die Wissenschaft als weiterer Hauptakteur maßgeblich an der Entstehung des Gesetzes mit. Diese Gruppe der Hauptakteure erarbeitete im wesentlichen das neue Jagdgesetz. Öffentlich thematisiert wurden nur wenige Teilaspekte. Dies betraf hauptsächlich die Thematisierung der Fallenjagdfrage durch Tierschutzgruppen, welche ein grundsätzliches Verbot der Fallenjagd in Salzburg erreichten. Durch die politische Umsetzung der Wildökologischen Raumplanung als programmleitendes Maßnahmenkonzept wurde eine grundlegende Änderung der Jagdgesetzgebung erreicht. Einschränkend muß festgestellt werden, daß während des politischen Entscheidungsprozesses wichtige Instrumente des Konzepts deutlich abgeschwächt wurden. Diese Programmdefizite können die Umsetzung des Gesetzes entscheidend erschweren, insbesondere dann, wenn sie durch etwaige Vollzugsdefizite verstärkt würden. Durch die Schwächung der Kontrollinstrumente wurde auf eine laufende Kontrolle des Wildabschusses und der Wildschadensentwicklung verzichtet. In Wildschadensgebiete kann aber die Behörde diese Kontrollen anordnen. Die Folge der Programmdefizite ist, daß die Akteure vor Ort noch mehr Verantworung für eine funktionierende Umsetzung des Jagdgesetzes tragen werden als im Konzept vorgesehen. Die Akteure vor Ort sind die Bezirksjagdbehörden, die Organe der Jägerschaft, die Jäger und die Grundeigentümer. Eine Objektivierung der Wildschadenssituation, die im Wald-Wild-Konflikt vonnöten wäre, konnte durch den Verzicht auf ein landesweites Wildschadenkontrollsystem nicht erreicht werden.
156.6 (Jagdpolitik, Jagdgesetzgebung (wirtschaftliche,verwaltungsmäßige und soziale Gesichtspunkte)) 156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907]) [436.5] (Salzburg)