Gemeinschaftliche Holzverwertung als eine Form der Kooperation in der Forstwirtschaft ist im Verhältnis zur gemeinschaftlichen Verwertung der meisten landwirtschaftlichen Produkte (Milch, Getreide, Wein, Vieh) gering und bundesländerweise sehr verschieden ausgeprägt. Träger der gemeinschaftlichen Holzverwertung sind die Raiffeisen-Organisation, die LWK-Organisation und z.T. die Forstbehörde. Insgesamt werden jährlich ca. 1,3 Mio. fm Rohholz oder 11,2% des lt. HEM erfassten Holzeinschlages auf unterschiedliche Weise gemeinschaftlich verwertet. Von der Gesamtmenge verwerten Genossenschaften mit rd. 770.000 fm oder 60% den grössten Teil. Die LWK-Organisation folgt mit rd. 350.000 fm oder 27%, die Forstbehörde mit 170.000 fm oder 13%. Dabei ist Schwachholz, insbesondere Schleifholz, das wichtigste verwertete Sortiment. Der relativ geringe Umfang gemeinschaftlicher Holzverwertung ist im wesentlichen auf das vergleichsweise schwierige Produkt Holz selbst, die besondere Stellung des Betriebszweiges Wald im bäuerlichen Betrieb, die Struktur des Holzmarktes und z.T. auch auf spezielle Aspekte genossenschaftlicher Geschaeftspolitik zurückzuführen. Die Notwendigkeit zur Kooperation beim Holzverkauf aus dem Bauernwald ist seitens des Bauern viel weniger gegeben als bei den meisten anderen Produkten. Als Gründe für bundesländerweise Unterschiede in Umfang und Form gemeinschaftlicher Holzverwertung sind vor allem die unterschiedliche Bedeutung des Waldes, unterschiedliche Ausprägung der Holzwirtschaft, vor allem aber auch die unterschiedliche Struktur der holzverwertenden Institutionen zu sehen. Fehlende, geringe oder unbefriedigende benossenschaftliche Aktivität oder/und das Scheitern derselben am Holzsektor führte zur Einschaltung von Interessenvertretungen und z.T. auch der Forstbehörden in die Holzverwertung, obwohl diese Tätigkeit nicht als deren eigentliche Aufgabe anzusehen ist. Wesentlichen Einfluss auf das unterschiedliche Engagement der Raiffeisen-Organisation hat neben dem Einsatz von Einzelpersonen auch der Aufbau der genossenschaftlichen Landes-Warenverbände in den Bundesländern. Wo die Geschäftssparten "Ware" und "Geld" und auch die "Revision" in einem Verband zusammengeschlossen sind ("gemischte" Verbände in B, K, S, V), setzt sich infolge der unmittelbaren Konfrontation die Geldseite auf Kosten der Warenseite durch. Da in den meisten Fällen die Holzwirtschaft an einer gemeinschaftlichen Holzverwertung nicht interessiert ist und einen der grössten Kreditnehmer der Raiffeisen-Organisation darstellt, wird in Bundesländern mit gemischten Verbänden Holz nur in geringem Umfang oder gar nicht genossenschaftlich verwertet.