Umsetzung des Uebereinkommens ueber die biologische Vielfalt. Diskussionspunkte und Ergebnisse einer Workshopreihe : Umsetzung des Uebereinkommens ueber die biologische Vielfalt
Im Juni 1992 fand in Rio de Janeiro (Brasilien) die UNO-Konferenz ueber Umwelt und Entwicklung (UNCED) statt, bei der unter anderem das Uebereinkommen ueber die biologische Vielfalt (Biodiversitaetskonvention) zur Unterzeichnung auflag. Oesterreich und mehr als 150 weitere Staaten haben das Uebereinkommen mittlerweile ratifiziert. Als eine Grundlage fuer die Umsetzung der Biodiversitaetskonvention haben das Umweltbundesamt und der WWF eine Workshopreihe zu zentralen Themen des Uebereinkommens initiiert. Etwa 100 Vertreter von Behoerden und Landesregierungen, der Wissenschaft, von Nichtstaatlichen Organisationen sowie Praktiker haben an den insgesamt vier Workshops teilgenommen, um den Status quo, die Defizite und Erfordernisse fuer die - In-situ-Erhaltung, - Ex-situ-Erhaltung, - Nachhaltige Nutzung und - Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Konvention zu diskutieren. Die wesentlichen Punkte der Diskussionen der vier Workshops, Hintergrundinformationen zu dem Uebereinkommen sowie Beispiele bereits gesetzter Massnahmen sind in dem nun vorliegenden Tagungsbericht des Umweltbundesamtes zusammengefasst. Der Bericht soll als Ausgangspunkt fuer neue Ueberlegungen und Strategien zur Umsetzung des Uebereinkommens ueber die biologische Vielfalt dienen. Diskussionspunkte und Ergebnisse der Workshops. Die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eines der drei Hauptziele des Uebereinkommens und bedeutet die Erhaltung von Oekosystemen und natuerlichen Lebensraeumen sowie die Bewahrung und Wiederherstellung lebensfaehiger Populationen in ihrer natuerlichen Umgebung. - In Oesterreich werden unter dem Titel "Naturschutz" bereits zahlreiche Massnahmen in diesem Bereich (z.B. Einrichtung von Schutzgebieten) gesetzt. Diese werden allerdings fuer eine nachhaltige Sicherung der biologischen Vielfalt als nicht ausreichend erachtet. - Eine oesterreichweite Erfassung der Biodiversitaet fehlt, ebenso wie die systematische Ausweisung oder ein Monitoring von Schutzgebieten. Eine Ausnahme bildet hier beispielsweise eine Initiative zur Einrichtung von Naturwaldreservaten. - Ein Fortschritt fuer den Naturschutz in Oesterreich wird beispielsweise auch in einer sorgfaeltigen Umsetzung der Flora-Fauna- Habitat-Richtlinie der Europaeischen Union gesehen. - In-situ- Erhaltungsmassnahmen in Entwicklungslaendern wurden bisher in erster Linie von NGOs unterstuetzt. Die Ex-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt soll als Ergaenzung zu den In-situ-Massnahmen erfolgen und bedeutet die Erhaltung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt ausserhalb ihrer natuerlichen Lebensraeume. - Ein Grossteil der landwirtschaftlichen Kultursorten Oesterreichs ist in Genbanken gesichert. - Sowohl die Genbanken als auch die botanischen und zoologischen Gaerten Oesterreichs sind an internationalen Austausch- oder Zuchtprogrammen beteiligt. - Fuer Wildpflanzen erfolgen bisher kaum Erhaltungsmassnahmen. - Beispielgebende Initiativen erfolgen auch auf Vereinsbasis. - Eine Zusammenarbeit mit Entwicklungslaendern erfolgte bisher kaum. Die Nachhaltige Nutzung ist das zweite Hauptziel der Biodiversitaetskonvention und bedeutet die Nutzung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt in einer Weise und in einem Ausmass, die nicht zum langfristigen Rueckgang biologischen Vielfalt fuehren, wodurch ihr Potential erhalten bleibt, die Beduerfnisse und Wuensche heutiger und kuenftiger Generationen zu erfuellen. - Ein umfangreiches Konzept fuer die Einfuehrung des Prinzips der Nachhaltigkeit liegt beispielsweise mit dem Nationalen Umweltplan vor. - Im Bereich der Landwirtschaft erfolgt mit dem biologischen Landbau nachhaltige Nutzung von mehr als 10% der Betriebe. - Die gesetzlichen Regelungen wurden im Umfang ausreichend, aber inhaltlich zum Teil verbesserungsbeduerftig erachtet, die Umsetzung allerdings vielfach als mangelhaft bewertet. - Verstaerkte Bewusstseinsbildung, speziell fuer die Nutzergruppen, wird als notwendig und sinnvoll angesehen. Der Workshop...
907.1 (Natur- und Landschaftsschutz) 165.3 (Allgemeines über Vererbung, Genetik und Züchtung, Variation [Praktische Anwendung siehe 232.13 und 232.311.3]) [436] (Österreich)