Bewertung der Immissionssituation 1994 in Oesterreich gemaess Grenzwerten, die fuer das in Erarbeitung befindliche Immissionsschutzgesetz in Diskussion stehen
Gemaess den Ausfuehrungen der vorangegangenen Abschnitte kann aus Tabelle 10.1 entnommen werden, bei welcher Komponente welcher Immissionsgrenzwert eingehalten (normale Schriftstaerke) bzw. ueberschritten wurde (verstaerkte Schriftstaerke, scharaffiertes Feld). Fuer die einzelnen Komponenten zeigt sich, dass - der SO2-Immissionsgrenzwert (HMW) zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei grenznahen Messtellen (Import) haeufiger und staerker ueberschritten wird als bei emittentennahen Messtellen. Der TMW- Immissionsgrenzwert wird an keiner Messtelle ueberschritten, die SO2- Immissionsgrenzwerte (HMW und TMW) zum Schutz des Waldes an 17 der 18 bewerteten Waldmesstellen ueberschritten werden. Dies geschieht bei grenznahen Messtellen haeufiger und staerker als bei emittentennahen Messtellen. Die hoechstgelegene Messtelle, an der eine Immissionsgrenzwert- Verletzung auftritt liegt in 1619m Seehoehe (Rennfeld), der Mittelwert ueber die Vegetationsperiode an keiner Messtelle ueberschritten wird, nicht nur der 98-Perzentilwert, sondern auch der 99-Perzentilwert (inklusive maximal erlaubtem HMW) weniger streng ist als der geplante HMW-Immissionsgrenzwert - der Staub-Immissionsgrenzwert an staedtischen, vereinzelt an industrienahen Messtellen ueberschritten wird - an 19 der 140 bewerteten Messtellen NO2- Immissionsgrenzwertueberschreitungen (sowohl des HMW als des TMW) auftreten. Nur 4 dieser 19 Messtellen werden als 'verkehrsnah' eingestuft, einige weitere Messtellen koennen als verkehrsbeeinflusst betrachtet werden, an 6 der 13 bewerteten Messtellen der HMW-und/oder TMW-Immissionsgrenzwert zum Schutz des Waldes ueberschritten wird, der Grenzwert ueber die Vegetationsperiode nur an einer Messtelle. Die Grenzwerte zum Schutz des Waldes werden beim NO2 im Vergleich zum SO2 weniger haeufig ueberschritten; diese Ueberschreitungen treten, ebenfalls anders als beim SO2, nicht im Hoch- und Mittelgebirge auf, nicht nur der 98-Perzentilwert, sondern auch der 99- Perzilwert (inklusive maximal erlaubtem HMW) weniger streng ist als der geplante HMW-Immissionsgrenzwert - an allen Messtellen der Ozon- Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit ueberschritten wird, vielfach auch in den Wintermonaten, der Ozon-Immissionsgrenzwert zum Schutz des Waldes an allen Messtellen, sowohl was Haeufigkeit als auch Dauer betrifft, ueberschritten wird; d.h., dass der Wald bezueglich der drei gasfoermigen Luftschadstoffe SO2, NO2 und O3 durch letzteren betreffend Haeufigkeit, Dauer und raeumliche Ausdehnung am schwersten betroffen ist - der Co-Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit an keiner Messtelle ueberschritten wird - bezueglich Blei im Schwebestaub keine allgemein gueltigen Aussagen ueber die Einhaltung/Ueberschreitung des Immissionsgrenzwertes gemacht werden kann - der Benzolgrenzwert an verkehrsnahen Messtellen ueberschritten wird - der Grenzwert des Staubniederschlages sowie der der drei Inhaltsstoffe an emittentennahen Messtellen ueberschritten wird. Zu beachten ist, dass die Aussagen - nur fuer das Jahr 1994 gelten - aufgrund eines unterschiedlich umfangreichen Datenmaterials gemacht werden.