Seit den 70er Jahren kommt es in Österreich auf Grund von Gesetzen zur Reinhaltung der Flüsse zu einem verstärkten Ausbau und Bau von Kläranlagen und damit steigenden Klärschlammengen. Diese werden durch die verstärkte Einbindung häuslicher Abwässer in ländlichen Regionen und den dadurch benötigten Bau von weiteren Kläranlagen erhöht. Klärschlamm wird in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau verwertet oder nach Entwässerung deponiert, thermisch entsorgt. Da im Klärschlamm anorganische und organische Schadstoffe enthalten sind, wurden Grenzwerte erlassen, die für eine Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft einzuhalten sind. Grundsätzlich ist in Österreich die Ablagerung von Klärschlamm im Wald nach dem § 16 des Forstgesetzes (BGBl. Nr. 576/1987) verboten, ebenso in Deutschland und der Schweiz. In Dänemark, Norwegen, Neuseeland und den USA ist hingegen das Ausbringen von Klärschlamm im Wald gesetzlich erlaubt. In den USA, vor allem im U.S. Bundesstaat Washington, wird der Klärschlamm verstärkt im Wald entsorgt. Amerikanische Fachleute betonen immer wieder, daß die Entsorgung von Klärschlamm im Wald den großen Vorteil biete, daß dessen Nährstoffe dem Waldwachstum zugute kämen, die Holzproduktion intensivierten, während gleichzeitig die Gefahr einer direkten Kontamination der menschlichen Nahrungskette vermieden wird, wie es in der Landwirtschaft möglich wäre. Die vorliegende Studie zeigte, daß bei einer Ausbringung von organischen Recyclingsderivaten (Klärschlamm, Biokompost) im Wald eine Reihe von Kriterien zu beachten sind, die einem derartigen Vorhaben aus ökologischer Sicht entgegen stehen. Eine großflächige Ausbringung im österreichischen Wald ist damit - unabhängig von der rechtlichen Situation - abzulehnen. Andererseits konnte auf Basis der vorliegenden Literatur auch gezeigt werden, daß eine Substiution herkömmlicher Düngemittel im Zuge einer bei Düngungsbedürftigkeit notwendigen Walddüngung durch organische Recyclingsderivate sowie deren räumlich und zeitlich begrenzter Einsatz bei verschiedenen Spezialanwendungen im Wald (z.B. Bestandesumwandlung, Neubewaldung, Böschungsbegrünungen mit Einschränkung) sowie Christbaumkulturen oder Energieholzplantagen nicht pauschal abgelehnt werden kann. Eine ökologisch unbedenkliche von Klärschlamm und Biokompost bzw. daraus abgeleiteten Produkten würde jedoch eine Schaffung von Rahmenbedingungen erfordern, die einer Kläeung bestehender Wissenslücken in diesem Zusammenhang dienlich sind und bestehende Risken ausschalten.
237.4--088.6 (Verwendung von Düngemitteln z.B. Klärschlamm, Kompost oder Bodenimpfung. Abfälle und ihre Verwertung. Nebenverwertung) 569 (Verschiedenes) 181.34 (Beziehungen zu Bodennährstoffen und zur Chemie des Bodens) 182.53 (Beeinflussung der Vegetation als Versuchsmethode) 114.2 (Chemie des Bodens. Analyse (Gleichlaufend mit UDK 631.41 geordnet)) 114.61 (Gärungsbakterien. Nitrifikation, Denitrifikation usw.) 116.91 (Wassergüte) 151.9 (Verschiedenes)