- Standardsignatur13501
- TitelFachliche Grundlagen für forstliche Antragsteller und Prüf-/Kontrollstellen zum Nachweis der Erfüllung von Anforderungen im Zusammenhang mit der Vergabe eines Gütezeichens für Holz- und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung
- Verfasser
- KörperschaftUmweltbundesamt Wien
- Erscheinungsjahr1998
- Seiten169 S.
- MaterialBandaufführung
- ISBN3-85457-435-5
- Datensatznummer58493
- Quelle
- AbstractAufgabenstellung und Zielsetzung: Ziel des Projektes war die Schaffung von fachlichen Grundlagen für forstliche Antragsteller und Prüf-/Kontrollstellen zum Nachweis der Erfüllung von Anforderungen im Zusammenhang mit der Vergabe eines Gütezeichens gemäß BGBl. 228/93. Wesentliche Fragestellung in diesem Projekt war die Klärung formal/struktureller Anforderungen des Nachwieses für forstliche Antragsteller sowie für Prüf-/Kontrollstellen. Methodik und Vorgehensweise: Die zur Erfüllung der Aufgabenstellung notwendigen Arbeiten wurden in zwei Arbeitsbereiche geteilt: Erarbeitung möglicher bzw. notwendiger Rahmenstrukturen in bezug auf den Aufbau des Zertifizierungsprogrammes und Ablauf der Zertifizierung von Waldbewirtschaftern als Ganzes. Dieser Teil wurde fachlich von Dipl.-Ing. Ewald Rametsteiner durchgeführt. Erarbeitung von Vorschlägen zu erforderlichen formalen Voraussetzungen und Unterlagen für die konkrete Prüfung der Waldbewirtschaftung anhand näher zu bestimmender Voraussetzungen zur Vergabe des Gütezeichens gemäß BGBl. 228/93. Dieser Teil wurde fachlich von Dipl.-Ing. Siegbert Terzer durchgeführt. Als Ergebnisse der Arbeit liegen vor: 1) Unterlagen für Antragsteller - Waldbewirtschaftung - Regelungsbedarf - Konzept: "Handbuch" für forstliche Antragstellung 2) Unterlagen für Prüf-/Kontrollstellen - Regelungsbedarf - Konzept: "Handbuch" für Prüfung/Kontrolle/Begutachtung. Ad Rahmenstrukturen. Zertifizierungssystemaufbau Hauptbeteiligte eines Zertifizierungssystems sind: a) Zeichenvergabestelle b) Antragsteller c) Prüf-/Kontrollstelle. ad a): Als Zeichenvergabestelle fungiert das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (BMUJF) (sh. BGBl. 228/93). ad b): Anträge zur Zertifizierung sollen ermöglicht werden für: - Einzelbetriebe - Betriebsteile - Zertifizierungsgemeinschaften. ad c): Prüf-/Kontrollstellen: Die Begutachtung der Erfüllung bzw. Einhaltung der Voraussetzungen zur Gütezeichenvergabe soll, wie bei Zertifizierungsprogrammen üblich, durch externe Stellen und nicht durch das BMUJF durchgeführt werden. Die Berechtigung zur Durchführung der hierfür notwendigen Arbeiten kann durch einen der folgenden Mechanismen verliehen werden: - taxative Aufzählung der hierfür berechtigten Stellen in einer Durchführungsverordnung - Vorgabe eines allgemeinen Zulassungsverfahrens für Prüf-/Kontrollstellen in einer Durchführungsverordnung - Festlegung der grundsätzlich zur Prüfung/Kontrolle geeigneten Stellen durch Beschreibung in einer Durchführungsverordnung sowie Festlegung weiterer Anforderungen zur Aufnahme als Prüf- und Kontrollstelle (ev. Listung). Aus Sicht der Praktikabilität bei gleichzeitiger Berücksichtigung der notwendigen Sicherstellung hinsichtlich der Qualität des Zertifizierungsprogrammes wird letztere Option empfohlen.
- Schlagwörter
- Klassifikation
Exemplarnummer | Signatur | Leihkategorie | Filiale | Leihstatus |
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10003923N | 13501 | Monographie | Verfügbar | |
10003936N | 13501 | Monographie | Verfügbar |
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