- Standardsignatur13289
- TitelGewässerschutzbericht 1999 : gemäß § 33 e Wasserrechtsgesetz BGBl.Nr. 215/1959 in der Fassung BGBL.I Nr. 155/1999
- KörperschaftBundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
- Erscheinungsjahr1999
- Seiten290 S.
- MaterialBandaufführung
- Datensatznummer57075
- Quelle
- AbstractMit der Beschlussfassung der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 wurde der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft beauftragt, dem Nationalrat in Abständen von nicht mehr als drei Jahren über den Stand des Gewässerschutzes zu berichten. Der vorliegende "Gewässerschutzbericht 1999" bildet im Wesentlichen eine Fortschreibung der ersten beiden Berichte aus den Jahren 1993 und 1996 und umfasst den Berichtszeitraum 1996-1998. Österreich ist ein wasserreiches Land. Die jährliche Niederschlagsmenge beträgt im Mittel 1.170 mm. Das jährlich nutzbare Wasserdargebot liegt bei ca. 84 Mrd. mß, ca. ein Drittel davon ist Grundwasser. Entsprechend dem Wasserbedarf von durchschnittlich 2,6 Mrd. mß wird das gesamte Wasserdargebot zu 3%, die Grundwasservorkommen zu 6% für wirtschaftliche Zwecke genutzt. Österreich bezieht sein Trinkwasser zu 99% aus Grund- und Quellwasser. Zum Schutz der Wasserressourcen in mengenmäßiger Hinsicht ist es bereits seit vielen Jahrzehnten zentrale Aufgabe des Hydrographischen Dienstes, den Wasserkreislauf zu erheben und die gesetzlich verankerten Messungen und Beobachtungen durchzuführen. Das gesteigerte Umweltbewußtsein der letzten Jahre hat dazu geführt, die Gewässer nicht nur im Hinblick auf ihre Nutzungsfunktion für den menschen zu schützen, sondern sie auch in ihrer Gesamtheit als Lebensraum wahrzunehmen. Im Wasserrechtsgesetz wurde daher bereits 1990 verankert, dass unter dem Schutz der Gewässer auch die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit zu verstehen ist, die nicht nur durch Abwasserbelastungen, sondern auch durch Eingriffe in das Abflussgeschehen und in die Struktur des Gewässers gefährdet werden kann.
- Schlagwörter
- Klassifikation116.9 (Verschiedenes (z.B. Wasservorräte))
386 (Wasserstraßen, Flußregulierungen (ingenieurmäßige Gesichtspunkte) [Wildbachverbauung siehe 384.3; Anlagen in Hinblick Trift und Flößerei siehe vorzugsweise 378 und Untertitel; andere Gesichtspunkte siehe 116.7])
[047.3] (Special reports)
[436] (Österreich)
Exemplarnummer | Signatur | Leihkategorie | Filiale | Leihstatus |
---|---|---|---|---|
10006877 | 13289 | Monographie | Verfügbar |
Hierarchie-Browser