Im Emissionskataster Hessen werden die Emissionen der Emittentengruppen - genehmigungsbedürftige Anlagen (Industrie) - nicht genehmigungsbedürftige Feuerunganlagen (Gebäudeheizung) - sonstige nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Kleingewerbe) - Verkehr (Kfz-Verkehr und Flugverkehr bis 300 m über Grund) - Biogene und nicht gefasste Quellen und - Privater Verbrauch und Handwerk ermittelt und in unterschiedlichen zeitlichen Abständen fortgeschrieben. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse für den jeweils letzten Stand der Emissionserhebung für die einzelnen Emittentengruppen tabellarisch dargestellt. Zusätzlich werden für wichtige Schadstoffe die Emissionen für die Emittentengruppen zusammenfassend sowohl tabellarisch als auch grafisch in Form von Übersichtskarten auf Kreisebene und als Rasterflächen von 2 km x 2 km präsentiert. Die Emissionsverhältnisse in Hessen werden bei den anorganischen Luftschadstoffen Kohlenmonoxid (CO) und Stickstoffdioxid (NO2) und auch bei den methanfreien flüchtigen organischen Verbindungen (NMVOC) eindeutig vom Kfz-Verkehr geprägt. Bei den Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) sind insbesondere die nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen (Emissionen aus Anlagen, die der 1. BImSchV [7] unterliegen) mit einem Anteil von ca. 53% der Gesamtemissionen dieses Schadstoffes von Bedeutung. Die Emissionen der klimarelevanten Gase Methan (CH4) und Distickstoffmonoxid (N2O) sowie des indirekt klimarelevanten Ammoniaks (NH3) werden hingegen durch die biogenen und nicht gefassten Quellen bestimmt. Das Kohlendioxid (CO2) wird von den Emittentengruppen Industrie, Gebäudeheizung und Verkehr in etwa der gleichen Größenordnung emittiert. Die Tabelle 8-1 zeigt die Jahresemissionen ausgewählter Stoffe und Stoffgruppen in Abhängigkeit von den Emittentengruppen. (Tabelle). Die Schwefeldioxid- und Stickstoffoxid-Emissionen der Emittentengruppe Industrie (Anlagen, die im Anhang der 4. BlmSchV [10] genannt und deshalb genehmigungsbedürftig sind) werden zu einem großen Teil durch genehmigungsbedürftige Industriefeuerungsanlagen sowie Heiz- und Kraftwerke verursacht. Darüber hinaus sind insbesondere Zementwerke für die Emissionen von Stickstoffoxiden verantwortlich. Die NMVOC-Emissionen stammen hauptsächlich aus der chemischen Industrie, Lackieranlagen und Druckereien. Die für die Industrie angegebenen Kohlendioxid-Emissionen werden fast ausschließlich von industriellen Feuerungsanlagen sowie von Heiz- und Kraftwerken verursacht. Die industriellen Staub-Emissionen stammen vorherrschend aus der Be- und Verarbeitung von Gesteinen und Baustoffen. Bei der Emittentengruppe Gebäudeheizung werden massenmäßig die Emissionen vom Kohlenmonoxid dominiert. Innerhalb der Emittentengruppe Gebäudeheizung stammen ca. 85% der Kohlenmonoxid-Emissionen aus Feuerungsanlagen , die mit festen Brennstoffen (Kohle, Koks, Braunkohle und Holz) betrieben werden, obwohl der Anteil der Festbrennstoffe am Heizenergiebedarf für Gebäude in Hessen nur 3% beträgt. Weiter sind innerhalb der Emittenten gruppe Gebäudeheizung die Festbrennstoffe auch überwiegend für die Emissionen der NMVOC sowie der Stäube verantwortlich. Der Energieträger Heizöl ist hier der Hauptverursacher der Schwefeldioxid-Emissionen, während die Stickstoffoxid- und Kohlendioxid-Emissionen dieser Emittentengruppe hauptsächlich den Brennstoffen Erdgas und Heizöl zuzuschreiben sind. Bei der Emittentengruppe Kleingewerbe (Anlagen, die nach dem BlmSchG [1] nicht genehmigungsbedürftig und keine Feuerungsanlagen sind) sind im Wesentlichen die NMVOC-Emissionen von Bedeutung. Die Hauptemittenten sind kleingewerbliche Lackieranlagen und Tankstellen. Die Emittentengruppe Kfz-Verkehr bestimmt maßgeblich die Emissionen von Kohlenmonoxid (89% der Gesamtemission), Stickstoffoxiden (84% der Gesamtemissioen), Staub (50% der Gesamtemission) und der methanfreien flüchtigen organischen Verbindungen (50% der Gesamtemission). Dabei ist der Kfz-Verkehr und hier insbesondere die Fahrzeuggruppe der PKW/Kombi überwiegend für die Emissionen von Kohlenmonoxid und den methanfreien flüchtigen organischen Verbindungen verantwortlich, während der Anteil der schweren Nutzfahrzeuge bei den Staub-Emissionen mit 93% und bei den Stickstoffoxid-Emissionen mit 44% deutlich über dem Fahrleistungsanteil dieser Fahrzeuggruppe von 8% liegt. Der Anteil des Flugverkehrs innerhalb der Emittentengruppe Verkehr liegt bei SO2 bei 3% für die anderen Schadstoffe bei 1% oder darunter. Die Emissionen des Ammoniak und der klimarelevanten Spurengase Methan und Distickstoffmonoxid sind maßgeblich durch die Emittentengruppe biogene und nicht gefasste Quellen geprägt. Der Anteil an den Gesamtemissionen beträgt bei Methan 99%, bei Ammoniak 97% und bei Distickstoffmonoxid 83%. Bestimmend für die Methan-Emissionen sind Abfalldeponien und Altablagerungen, für die Ammoniak-Emissionen Nutztierhaltung und Landwirtschaft sowie für die Distickstoffmonoxid-Emissionen natürliche und landwirtschaftlich genutzte Böden. Die Emissionen der Emittentengruppe privater Verbrauch und Handwerk werden ausschließlich von den methanfreien flüchtigen organischen Verbindungen bestimmt. Nahezu zwei Drittel der Emissionen stammen aus der Verwendung von Putz-, Reinigungs- und Pflegemitteln, Körperpflegemitteln, Kfz-Pflegemitteln sowie Farben und Lacken in privaten Haushalten, ein Drittel aus dem überwiegenden Einsatz von Lacken, Verdüngungen und Klebstoffen in Handwerksbetrieben.