Zu einer guten Wildstandsbewirtschaftung ist die Kenntnis der Alters- und Abgangsgliederung und der Zusammenhänge dieser mit dem Zuwachs erforderlich. Auf Grund von Altersgliederungen und Abschlußrichtlinien, welche von erfahrenen Jägern erstellt wurden, von den wenigen vorliegenden Untersuchungen zur Populationsstruktur unseres Wildes und von Überlegungen zur Natursetzlichkeit der Wechselbeziehungen wird die wahrscheinlichste Überlebensrate als konstanter, vom Zuwachs abhängiger Faktor angenommen. Durch die Ermittlung eines der Natur von Beutetieren entsprechenden, gleichbleibenden Hundertsatzes des Überlebens in jedem Jahrgang, welcher zur Sicherung der Nachhaltigkeit in strengem Zusammenhang mit der Zuwachsrate steht, ergibt sich eine einfache konvergente, geometrische Reihe für die Altersgliederung und einfache Formeln mit logischen Ergebnissen für die damit im Zusammenhang stehenden populationsdynamischen Kennwerte, wie Abgangsrate, mittleres Alter des Frühjahrs- und Sommerbestandes, Bestandsbestimmung aus dem Abgang, Erlebenswahrscheinlichkeit für ein bestimmtes Alter, Stückzahl in bestimmten Klassen, Beziehungen der auf verschiedene Basen bezogenen Zuwachsangaben usw. Die ARbeitsphypothesen wurde, soweit als möglich, mit verfügbaren Angaben untermauert und die aus ihr abgeleiteten Modelle überprüft. Durch die zahlreichen gesetzmäßigen Ableitungen kann eine Population wesentlich besser beurteilt werden. Die Abschüsse können besser geplant, der Jagderfolg gesteigert werden und die auf hohem traditionellen Niveau stehenden Jagdgebräuche verfeinert werden. Die Berechnungen werden nur über den weiblichen Anteil der Population vorgenommen, da mit diesem die Merkmale Fruchtbarkeit und Überleben und der dazu komplementäre Abgang am besten zu fassen ist. Außerdem wurde der Frühjahrsbestand von 100 Weibchen als stabil bleibende Grundlage der Population der Tabellenberechnung unterstellt.
156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907])