In Bewirtschaftungsplaenen fuer oberirdische Gewaesser erfolgt die Betrachtung des Gewaessers im Schwerpunkt nach wasserwirtschaftlichen und gewaessergueteorientierten Gesichtspunkten, wie sie zur Beurteilung der Wasserqualitaet als natuerliches Umweltmedium erforderlich ist. Fuer eine gesamtheitliche Betrachtungsweise sind diese Parameter alleine nicht ausreichend, da landschaftsoekologische und naturhaushaltsbezogene Inhalte nur am Rande Beruecksichtigung finden. Aus diesem Grunde bildet der "Landschaftspflegerische Teil" neben dem "Wasserwirtschaftlichen Teil" des Bewirtschaftungsplanes ein eigenstaendiges Werk, das die landschaftsplanerische und naturschutzfachliche Thematik behandelt. Die vorliegende Kurzfassung des "Landschaftspflegerischen Teils" des Bewirtschaftungsplanes "Gewaessersystem Weschnitz" basiert auf der vollstaendigen Fassung, die nach Hessischem Wassergesetz den betroffenen Gemeinden in der Zeit vom 19. Juli 1993 bis zum 19. August 1993 offengelegt wurde. Die Feststellung des landschaftspflegerischen Teils des Bewirtschaftungsplanes "Gewaessersystem Weschnitz" erfolgte durch das Regierungspraesidium Darmstadt am 27. September 1995. Der landschaftspflegerische Beitrag zum Gewaessersystem der Weschnitz wurde ueber den Zeitraum von 1989 bis 1991 in allen Teilen durch die Freischaffenden Landschaftsarchitekten Herrchen & Schmitt, Wiesbaden im Auftrag der Hessischen Landesanstalt fuer Umwelt bearbeitet. Dazu wurde der hessische Teil des Gewaessersystems der Weschnitz, mit der Alten Weschnitz, dem Ederbach, Erbach, Hambach, Kallstaedter Bach, Liebersbach, Loerzenbach, Meerbach, Moerlenbach, Mumbach, Neugraben, Rimbach, Schlierbach, Stadtbach, Zotzenbach und Weschnitz, auf einer Gesamtstrecke von 130km begangen und beurteilt. Die Pflanzen- und Tierwelt des Gewaessers sowie der angrenzenden Aue sind durch abschnittsweise Kartierungen erfasst und mit Blick auf menschliche Einfluesse (Nutzungsstrukturen etc.) anschliessend bewertet worden. Im Rahmen der Bewertung wurden die kartierten Gewaesserabschnitte einem vorher definierten naturraeumlichen Gewaesseridealbild gegenuebergestellt. Zusammenfassen kann festgehalten werden, dass sich das Gewaessersystem der Weschnitz insgesamt deutlich von diesem idealisierten Gewaesserbild unterscheidet. Dieses Ergebnis wird durch die geringen Bestandsqualitaeten der Weschnitz im Riedabschnitt hervorgerufen. Die Weschnitz ist hier durch Begradigung, Eindeichung und nur spaerlich forhandener naturraeumlicher Ausstattung gekennzeichnet. Der festgehaltene Ist-Zustand und die darauf basierende Bewertung machen deutlich, dass ein dringender Handlungsbedarf zum Schutz und zur Entwicklung der Gewaesser und ihrer Auen besteht. Als Konsequenz daraus sind im Planungsteil folgende Massnahmenvorschlaege entwickelt worden: 1. Renatuerierungsmassnahmen in jeweils drei naturraumbezogenen Varianten, 2. Einzelmassnahmen zur Strukturverbesserung des Gewaessers sowie zur Uferrand- und Auennutzung. 3. Pflege- und Unterhaltungsmassnahmen zur Foerderung und Lenkung natuerlicher Prozesse. Diese Planungen werden ergaenzt durch 4. Massnahmen der Biotopvernetzung, 5. Unterschutzstellungsvorschlaege nach Naturschutzrecht, 6. Aussagen zur notwendigen Flaechenbereitstellung. Raeumlich sind die Planungsaussagen in zwei Kategorien unterteilt: - Massnahmen innerhalb der bestehenden Gewaesserparzelle und des Uferstreifens und - Massnahmen im Ueberschwemmungsgebiet oder im weiteren Talraum. Aufgrund der Kategorisierung von Massnahmenaussagen koennen in differenzierter Abstufung fuer groessere Gewaesserstrecken oder fuer komplette Einzelgewaesser Entwicklungsmassnahmen eingeleitet werden, die planerisch einem Gesamtkonzept zugrunde liegen.