Bodenschutz in Österreich : Bodenzustand . Entwicklungstendenzen . Schutzmaßnahmen ; Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft
Der Boden wird aufgrund seiner Bedeutung für die Lebensmittel- und Biomasseproduktion, seiner Reinigungsleistung für Grundwasser, Nahrungskette und Atmosphäre sowie seiner Lebensraumfunktion für zahlreiche Organismen (Genreserve) von der vom Council of Europe verabschiedeten "Eruopean Soil Charter" als eines der kostbarsten Güter der Menschheit bezeichnet. Sein Schutz findet daher weltweite Anerkennung in Handlungsanleitungen der FAO ("World Soil Charter") und der UNO ("World Soils Policy"). In Österreich ist der Bodenschutz als Querschnittsmaterie in einer Vielzahl von Gesetzeswerken auf Bundes- und Landesebene verankert, wobei häufig an die jeweiligen Gefahrenquellen angeknüpft wird. Bodenschutzrelevante Bestimmungen enthalten beispielsweise das Luftreinhaltegesetz-Kesselanlagen, Smogalarm- und Ozongesetz, Berggesetz, Düngemittelgesetz, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz, Chemikaliengesetz, die Gewerbeordnung und insbesondere die Bodenschutzgesetzt der Länder. Auch Defizite im geltenden Bodenschutz-Rechtsbestand sind zu vermerken. Boden ist nicht vermehrbar und nur schwer regenerierbar, weshalb zunächst die flächenhafte Sicherung multifunktionell nutzbaren Bodens gewährleistet sein muß. Verlust des Bodensolums verursacht die Bodenerosion und wird dann prblematisch, wenn das Maß eines tolerierbaren Bodenabtrages (=1-10 t/ha.a je nach Gründigkeit des Bodens) überschritten wird. Die Bodenversauerung stellt - anders als im Forst - nur auf ausgesprochenen Extensivflächen ein Problem dar; der Großteil der Böden verfügt über eine ausreichende Pufferung durch natürliche Kalkreserven oder wird regelmäßig gekalkt. Ebenso ist die Nährstoffversorgung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in weiten Bereichen ausgeglichen und nur in sehr bescheidenen Anteilen (0-9%) als zu hoch bzw. überdüngt anzusehen. Der Humusgehalt der Böden in den westlichen Landesteilen liegt auf ausreichend hohem Niveau. Die umfangreichen Schadstoffanalysen der landwirtschaftlich genutzten Böden bescheinigen dem Bundesgebiet im allgemeinen eine gute Bodenbonität. Waldböden erfordern wegen ihrer vergleichsweise geringen agrotechnischen Beeinflussung (Naturnähe) und der damit verbungenen Abhängigkeit von der natürlichen Ausstattung extremer Standorte eine gesonderte Betrachtung. Das Bodengefüge beeinflußt in entscheidender Weise den Wasser-, Gas- und Wärmehaushalt des Bodens und somit seine Eigenschaften als Lebensraum für Organismen und als Medium für Transport- und Transformationsvorgänge. Die Kontamination der österreichischen Böden mit Radionukliden gibt keinen Anlaß zur Sorge um die verschiedenen Bodenfunktionen. Erhebliche Fortschritte wurden in den letzten beiden Jahrzehnten in Österreich auch in der bodenbiologischen Charakterisierung von Böden gemacht, ganz wesentlich auch durch heimische Forschungsinitiativen in der Entwicklung und Standardisierung geeigneter Methoden. Bodenschutz erlangt besonderen Stellenwert, wenn es gilt, landwirtschaftliche Böden mit organischen Siedlungsabfällen zu beaufschlagen. In Österreich beträgt die jährliche Zufuhr an Grundnährstoffen durch Mineraldünger heute 22kg P2O5 und 25kg K2O je Hektar düngungswürdiger Flächen. International gesehen bleibt auch der Stickstoffanfall über Wirtschaftsdünger deutlich hinter dem Ländermittel der EU zurück: Pro Hektar produzieren in Österreich 0.7 DGVE 68.4kg N, in der EU 1.3 DGVE 108kg N. Wenn auch Abwiechungen negativen Ausmaßes auf einzelbetrieblicher oder regionaler Ebene vorkommen und der EU-Beitritt zusätzlichen Intensivierungsdruck erzeugt hat, so ist es doch gelungen, über ein breit angelegtes Umweltprogramm (ÖPUL) weitere massive Impulse für eine flächendeckende Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft zu setzen. Für die Beurteilung der Bodenbonität sind auch allfällige Verunreinigungen mit Pestiziden ausschlaggebend. Auf 35% der Agrarfläche Österreichs wird aufgrund der hohen Dichte an Biobetrieben und solchen, die sich zum Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel verpflichtet haben, überhaupt kein chemisch-synthetischer Pflanzenschutz mehr eingesetzt. Als wesentliches Instrument zur Lenkung des chemischen Pflanzenschutzes im Sinne einer umweltgerechten Landwirtschaft dient das Pflanzenschutzmittelgesetz. Prozesse in und auf dem Boden sind eng mit der Wasserwirtschaft verknüpft. Landbewirtschaftung mitverursacht die Emission von Treibhausgasen, wie Kohlendioxid, Methan und Distisckstoffoxid und hat damit Anteil am Weltklimawandel.