Mit den Revisionen des Pflanzengesundheitsrechts auf EU und Schweizer-Ebene (PgesV,PgesV-WBF-UVEK und VpM-BAFU) müssen seit 2020 prioritäre Quarantäneorganismen (prioQOs) von den Kantonen aktiv und risikobasiert überwacht werden. Zusätzlich zu den prioQOs müssen auch weitere Quarantäneorganismen (QOs) überwacht werden (VpM-BAFU), für welche vorübergehende Pflanzenschutzmassnahmen vom Bund erlassen wurden. In Zusammenarbeit mit dem BAFU und den elf Kantonen AG, BS, BL, LU, NE, SO, TI, VD, VS, ZG, und ZH wurden 2023 35 kantonale Risikoflächen überwacht. Ausserdem wurden drei EPSD-Risikostandorte am Flughafen Zürich (ZH), am Rheinhafen Birsfelden (BL) und in Chiasso (TI) installiert. Der Kanton Tessin hat auf eigenen Wunsch einen zusätzlichen Risikostandort in Lugano installiert und betreut. Bei den Erhebungen in den Jungpflanzenbetrieben (vom EPSD und beauftragten Kontrollorganisationen ausgeführt) wurden anfällige Wirtspflanzen auf QOs und geregelte Nicht-Quarantäneorganismen (GNQOs) kontrolliert und allfällige Verdachtsproben an der WSL analysiert. Zusätzlich wurden Verdachtsproben aus Importkontrollen von Verpackungsholz (ISPM15 Kontrollen) und aus dem Meldewesen von Waldschutz Schweiz untersucht. Zu den überwachungspflichtigen prioQOs gehörten Agrilus anxius (der Bronzefarbene Birkenprachtkäfer), Agrilus planipennis (der Asiatische Eschenprachtkäfer), Anoplophora chinensis (der Citrusbockkäfer), Anoplophora glabripennis (der Asiatische Laubholzbockkäfer), Bursaphelenchus xylophilus (der Kiefernholznematode) und Dendrolimus sibiricus (der Sibirische Seidenspinner). Weitere zu überwachende QOs sind Fusarium circinatum (der Pechkrebs der Föhre) und Phytophthora ramorum (der Plötzliche Eichen- und Lärchentod). Für die Gebietsüberwachung (GebUeb) dieser Organismen wurden auf den Erhebungsflächen Insekten- und Sporenfallen eingesetzt und anfällige Wirtsbäume regelmässig auf Befallssymptome untersucht.