Seit der Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes im Jahr 1992 ist der Schutz von definierten Lebensräumen rechtlich verankert. Gleichzeitig wurde die Bestimmung, dass ökologisch bedeutende Biotope von der Landesregierung im Rahmen des Landschaftsinventars in einem Biotopkataster zu erfassen sind, in das Gesetz aufgenommen. Die hierfür notwendigen Grundlagen liefert die Biotopkartierung. In den Jahren zwischen 1991 und 2008 wurde nach ersten Pilotprojekten das gesamte Bundesland Salzburg flächendeckend selektiv im Maßstab 1:5.000 kartiert. Die Ergebnisse haben sich seither als fachlich fundierte Basis für eine zeitgemäße, problemorientierte Naturschutzarbeit vielfach bewährt. Seit Beginn der Erstkartierung kam es laufend zu einer erheblichen Verbesserung der technischen Kartierungsgrundlagen. Dies betrifft einerseits die kartographischen Unterlagen, bei denen eine Entwicklung von analogen Katasterblättern über teilweise
nicht ausreichend entzerrte Schwarz-Weiß-Orthofotos hin zu den aktuellen hochauflösenden Farb-Orthofotos stattfand. Andererseits waren signifikante Fortschritte bei der Datenverarbeitung und -verwaltung zu verzeichnen. Daraus resultierten gewisse Qualitätsmängel bei den früheren Kartierungsdaten. Zudem wurden die ältesten Ergebnisse vor mehr als einem Vierteljahrhundert erhoben. Da auch in der Landschaft seither ein starker Wandel stattfand, ist die Aktualität der Biotopkartierungsdaten vielfach nicht mehr gegeben. Auch die Rechtsgrundlagen änderten sich, nicht zuletzt infolge des EU-Beitritts Österreichs. Daher erteilte 2013 der Salzburger Landtag den Auftrag zur Durchführung einer Revisionskartierung. Modernen Standards entsprechend wurde die Kartierungsanleitung überarbeitet. Sie richtet sich in erster Linie an das mit den Erhebungsarbeiten beauftragte Fachpersonal und die Anwender der Kartierungsergebnisse, steht aber selbstverständlich auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.