Die Erhebungen zum Vorkommen von besonders gefährlichen Schadorganismen für den Wald wurden 2020 gemäss dem neuen Pflanzengesundheitsrecht des Bundes (PGesV, PGesV-WBF-UVEK, VpM-BAFU) durchgeführt. Dabei wird neu zwischen prioritären Quarantäneorganismen, Quarantäneorganismen und geregelten Nicht-Quarantäneorganismen (GNQOs) unterschieden. Eine gezielte Gebietsüberwachung ist für prioritäre und weitere, überwachungspflichtige Quarantäneorganismen vorgesehen, während die GNQOs primär in den Jungpflanzenbetrieben überwacht werden. Zusätzlich werden Warenimporte mit Verpackungsholz kontrolliert und Verdachtsproben aus dem Meldewesen von Waldschutz Schweiz untersucht.