Am 25. Februar 1971 fand im Bundeskanzleramt die konstituierende Sitzung der Österreichischen Raumordnungskonferenz statt. Dieses Ereignis jährt sich im heurigen Jahr 2021 zum 50. Mal und bietet damit einen guten Anlass, näher auf die Geschichte und Entwicklung dieser in Österreich – und auch im europäischen Vergleich – einmaligen Institution zu blicken. Die politische Initiative für die Einrichtung der ÖROK erfolgte aus der Erkenntnis heraus, dass Fragen der gesamtstaatlichen räumlichen und regionalen Entwicklung nur gemeinsam von Bund, Ländern und Gemeinden – unter Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner – gelöst werden können. Die gleichberechtigte Zusammenarbeit »auf Augenhöhe« aller Mitglieder bildet seither ein wesentliches Merkmal der gemeinsamen Arbeit. Dies ist umso wichtiger, als aus verfassungsrechtlicher Sicht in der Praxis alle drei staatlichen Ebenen mit Fragen der Raumordnung betraut sind: Der Bund verfügt über zahlreiche sektorale raumbedeutsame Zuständigkeiten, diesbezüglich übernimmt er auch die Planung. Die Länder – ausgestattet mit der umfassenden Planungsbefugnis nach der Generalklausel des Bundesverfassungsgesetzes – tragen für die Raumordnungsgesetzgebung als Grundlage für die überörtliche und örtliche Raumordnung und Raumplanung Verantwortung. Die Vollziehung der örtlichen Raumplanung fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden Die ÖROK wurde auf politische Initiative als ständige »politische Konferenz« eingerichtet, die sich aus den Mitgliedern der Bundesregierung, den Landeshauptleuten, den Präsident:innen von Städte- und Gemeindebund sowie – mit beratender Funktion – der Wirtschafts- und Sozialpartner zusammensetzt.