Die Staatswaldflaeche im badischen Schwarzwald umfasste am 01.04.1936 rund 69.450ha. Sie setzt sich zusammen aus: - rund 17.500ha (=25,2%) "alten" Staatswaldungen (=vormals landesherrliche Waldungen), - rund 22.700ha (=32,7%) "Saekularisationswaldungen" (=Besitz der ehemaligen geistlichen Grundherrschaften, wie Kirchen, Kloester usw.), - rund 29.250ha (=42,1%) "neuen" Staatswaldungen (=seit 1800/06 kaeuflich erworbene Gemeinde- und Privatbesitzungen). Der Erwerb von knapp 30.000ha in rund 130 Jahren ist Ausdruck einer aeussert regen Erwerbungstaetigkeit der Grossherzoglich Badischen (1806-1918) und Badischen (ab 1919) Staatsforstverwaltung. Der eigentliche Anlass hierzu war die mit der Aufhebung der alten Feudallasten im Wege der sogenannten Abloesungsgesetzgebung von 1820/30 ff verbundene Umwandlung von (bisher) in Grund und Boden festgelegten Grundstocksmitteln in (nunmehr) fluessige Form (=Geldkapital), fuer die wieder eine sichere, den Vorgaben der Grossherzoglich Badischen (1818) und spaeter Badischen (1919) Verfassung entsprechende Anlage gesucht wurde. Hinzu kamen die Einnahmen aus der (ab 1830 beginnenden) Veraeusserung kleiner (bis maximal 50 Morgen grosser), isoliert und fuer die Holzausbringung unguenstig gelegener Domaenenwaldparzellen sowie aus der (ab 1866 massiv einsetzenden) Veraeusserung landwirtschaftlichen Streubesitzes, vor allem in den klimatisch guenstiger gelegenen Gegenden ausserhalb des Schwarzwaldes. Fuer diese gewaltige Menge fluessiger Grundstocksmittel kam - nicht zuletzt bedingt durch die ab etwa 1870 in der badischen Landwirtschaft einsetzenden "Dauerkrise" - vor allem der Erwerb forstwirtschaftlich nutzbaren Grundeigentums infrage. Dazu gehoerte aber nicht nur der Erwerb von Wald und (frisch oder schon laenger abgeholztem) Waldboden, sondern auch der Erwerb unproduktiver, bisher landwirtschaftlich genutzter Flaechen, vor allem Reut- und Weidfelder, schlechter Aecker und Wiesen. Der Grossteil dieser Flaechen ging mit dem Erwerb ganzer Hofgueter in das Eigentum der Forstverwaltung ueber. Diese Kaufobjekte lagen im wesentlichen in Gebieten, in denen die landwirtschaftliche Nutzung aufgrund der unguenstigen standoertlichen Voraussetzungen (hohe rauhe Lage, starke Neigung des Gelaendes und flachgruendige, naehrstoffarme, haeufig vor langer Zeit gerodete und seitdem landwirtschaftlich genutzte Waldboeden), der schlechten inneren und aeusseren Verkehrslage des Gebietes und dem mentalitaetsbedingten langen Festhalten der laendlichen Bevoelkerung an althergebrachten (veralteten) Bewirtschaftungsmethoden seit Ende des 18. Jahrhunderts immer unrentabler geworden war. Beschleunigt wurde diese Entwicklung durch die im 19. Jahrhundert zunehmend negativen Einwirkungen aeusserer Faktoren, wie z.B. billiger Agrarimporte aus Uebersee, der Abwanderung laendlicher Arbeitskraefte in die Staedte, der Steigerung der Lohnkosten infolge der allmaehlichen Industrialisierung des Landes und verstaerkter konjunktureller Einfluesse. Und da es fuer die betroffenen Landwirte keine staatliche Unterstuetzung (weder durch direkte Transferleistungen noch durch indirekte Foerderungen, wie z.B. in Form von Bewirtschaftungsbeihilfen, garantierten Abnahmemengen und -preisen) gab, war ein Ueberleben nicht moeglich. Ihnen blieb daher in der Regel nur der Verkauf ihres Grundbesitzes und der Wegzug in eine andere Gegend (zum Teil mit nachfolgender Auswanderung, meist nach Nordamerika) uebrig. Die von der Forstverwaltung angekauften landwirtschaftlichen Flaechen wurden im Laufe der Zeit (ueberwiegend) aufgeforstet und damit zu Staatswald. Betroffen davon waren im Schwarzwald rund 10.400ha (=35,6% der Nettogesamterwerbsflaeche), wovon allein die land- und forstwirtschaftlich genutzten Reut- und Weidfelder (=Zwitterform) rund 6.350ha (=21,7% der Nettogesamterwerbsflaeche) umfassten. Das Ziel der Erwerbungspolitik der badischen Forstverwaltung bestand von Beginn an in der Schaffung grosser zusammenhaengender Komplexe guenstig (d.h..
902 (Geschichte der Wälder und des Forstwesens [Unterteilung durch Querverweise zu den geographischen und sachlichen verwende 902:972 oder 972.1/.9 für bestimmte Organisationen]) 922.1 (Staats- (Bundes-, Landes- usw.) Wald) [430] (Deutschland, 1990-)