Das erste eidgenoessische Forstgesetz von 1876 war fuer viele Gebirgsregionen ein wichtiger Ausgangpunkt fuer die forstliche und forstpolitische Entwicklung. Am Beispiel des Kantons Nidwalden wird die Frage untersucht, welche Impulse von der Forstpolitik des Bundes ausgingen und wie sich die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Waldeigentuemern in den vergangenen 100 Jahren entwickelte. Dazu wird der Vollzug der eidgenoessischen Forstgesetzgebung auf nationaler, kantonaler und lokaler Ebene im Detail untersucht und beschrieben. Als wichtigste Quellen dienen unveroeffentlichte Originalakten des kantonalen Forstdienstes und des Bundesamtes fuer Forstwesen. In einer ersten phase, umfassend etwa die Geltungsdauer des Gesetzes von 1876 (1876 bis 1902), ging es in Nidwaldes vor allem um den Aufbau der kantonalen Forstorganisation. Die vom Bund verlangte Anstellung von Revierfoerstern und eines akademisch gebildeten Oberfoersters war fuer den kleinen Gebirgskanton damals politisch und finanziell nicht leicht zu verkraften. Neben der forstpolizeilichen Aufsicht ueber die Waldnutzungen gehoerte die Vermarkung und Vermessung der Waelder zu den ersten Aufgaben des Forstdienstes. Der Forstdienst war auch fachlich federfuehrend fuer die vom Bund unterstuetzten Aufforstungs- und Verbauungsrojekte zum Schutze vor Naturgefahren. Das heute noch geltende Forstpolizeigesetz von 1902 brachte eine verstaerkte finanzielle Unerstuetzung von Aufforstungs- und Verbauungsprojekten sowie neu der Walderschliessung und leitete auf breiterer Basis eine eigentliche forstliche Aufbauphase ein. Die ersten zoegernden Anfaenge waren auf vielen Gebieten gemacht und die Anfangsschwierigkeiten ueberwunden. Die Stellung der kantonalen Forstbeamten wure durch die Bundesbeitraege an deren Besoldudng weiter gefestigt. Die forstpolizeilichen Aufgaben nahmen den Forstdienst nicht mehr so stark in Anspruch. Die Probleme der Uebernutzung und Ueberbeanspruchung des Waldes verringerte sich dank der guenstigen wirtschaftlichen Entwicklung. In kleinen Schritten und lokal in unterschiedlichem Ausmass verbesserte sich auch die Bewirtschaftung der Waldungen. Mit dem konjunkturellen Aufschwung nach dem zweiten Weltkrieg beginnt die dritte Phase forstlicher Aufgaben. Sie ist unter anderem gekennzeichnet durch die zunehmend schwieriger werdenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fuer die Wald- und Holzwirtschaft und durch die Mechanisierung der Waldarbeit. An Stelle der frueheren Probleme der Uebernutzungen ist das Problem der ungenuegenden Waldpflege infolge ungenuegender Kostendeckung getreten. Die Walderschliessung wurde eine immer wichtigere Voraussetzung fuer die Waldpflege. Das Projektvolumen und die Subvention nahmen entsprechend zu. Durch die verkehrs- und siedlungsmaessige Entwicklung stiegen die Ansprueche bezueglich der Schutzfunktionen des Waldes. Die Foerderung von ...........
902 (Geschichte der Wälder und des Forstwesens [Unterteilung durch Querverweise zu den geographischen und sachlichen verwende 902:972 oder 972.1/.9 für bestimmte Organisationen]) 903 (Praktische Forstpolitik, Allgemeines: allgemeine Systeme, Programme, Planungen usw.) 93 (Forstaufsicht und Forstgesetzgebung) [494] (Schweiz)