Durch den verstaerkten Ausbau der kommunalen, gewerblichen und industriellen Abwasseranlagen gelang es, eine Reihe oertlicher Verschmutzungsschwerpunkte zu sanieren. Hierdurch hat sich die Gewaesserguete vieler hessisches Vorfluter weiter verbessert. Diese sichtbaren Erfolge ermuten dazu, die bisherigen Reinhaltebemuehungen kontinuierlich fortzufuehren. Aufmerksamkeit erfordern neben dem notwendigen Bau fehlender Klaeranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Reduzierung der mineralischen Pflanzennaehrstoffe Stickstoff und Phosphor, insbesondere in den gestauten und langsam fliessenden Gewaesserbereichen. Die Sekundaerverschmutzung der Gewaesser als Folge gewaesserinterner Prozesse - besonders im Bereich der Wasser-Schlamm-Kontaktzone (Remobilisierung) - und des "kurzgeschlossenen" oder "intrabiozoenotischen" Kreislaufes (Aufnahme und Abgabe von Phosphor durch Algen, Phytotoxine = algenbuertige organische Schadstoffe) reicht vielfach aus, um kritische Zustaende und Schaedigungen im aquatischen Oekosystem zu verursachen. In diesem Zusammenhang ist auch die Beseitigung von Schwebstoffen - insbesondere als Folge der Bodenerosion - vorrangig zu sehen. In diesen Faellen muessen weitergehende Anforderungen an die Abwassereinleitungen gestellt werden. Der Hessische Minister fuer Umwelt und Reaktorsicherheit hat hierfuer ein Prioritaetenprogramm aufgestellt. Besondere Bedeutung wird der Regenwasserbehandlung zukommen. Sie wird um so dringlicher, je weiter die uebrige Abwasserreinigung in einem Gewaessersystem fortschreitet. Um das allgemein angestrebte Gueteziel, die Gueteklasse II auch bei den kritischen Gewaesserstrecken zu erreichen, bedarf es noch weiterer erheblicher finanzieller Aufwendungen. Bis auf Ausnahmefaellen muessen die notwendigen Anlagen bis zum Jahr 1995 fertiggestellt werden. Die vorgesehene Novelle zum Hessischen Wassergesetz wird festlegen, dass nach dem 1. Januar 1995 Abwasser nur noch in Gewaesser eingeleitet werden darf, wenn die Mindestanforderungen nach 7a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz eingehalten sind.